1707/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.04.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Schwerarbeitsmeldungen 2007 und 2008

 

Am 28. Februar 2009 endete die Frist zur Meldung von Schwerarbeitszeiten für das Jahr 2008. Die unterzeichneten Abgeordneten nehmen dies zum Anlass, die Entwicklung bei den Schwerarbeiterpensionen zu hinterfragen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wie viele Schwerarbeitsmeldungen – aufgelistet nach Versicherungsträgern einschließlich der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter - im Jahr 2008 abgegeben?

 

2. Wie viele Schwerarbeitsmeldungen wurden – aufgelistet nach Versicherungsträgern einschließlich der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter –  bis zum Stichtag zur Beantwortung dieser Anfrage für das  Jahr 2008 abgegeben?

 

3.  Wie viele Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr 2007 wurden – aufgelistet nach Versicherungsträgern einschließlich der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter –  von den zuständigen Versicherungsträgern auf ihre Plausibilität geprüft?

 

4.  Wie viele Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr 2007 wurden – aufgelistet nach Versicherungsträgern einschließlich der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter – von den zuständigen Versicherungsträgern abgelehnt, zurückgewiesen oder nicht als stichhaltig anerkannt?


5.  Liegen Ihnen irgendwelche besonderen Erkenntnisse zu diesen Meldungen vor? 

Gab es Meldungen von Beschäftigten an die Krankenversicherungsträger, wonach Dienstgeber ihrer Verpflichtung zur Meldung nicht nachgekommen sind (in den Jahren 2007 und 2008)?  Wenn ja wie viele?

 

6. Von verschiedenen Stellen wurden unterschiedliche Auskünfte erteilt, wie Beschäftigte, deren Dienstgeber keine Meldung nach § 5 Schwerarbeitsverordnung erstattet haben, im Falle von vermuteter Schwerarbeit vorgehen sollen (der Krankenversicherung melden bzw. die Aufzeichnungen bis zum Pensionsantrag weiterführen und dann einreichen). Welche Vorgangsweise schlagen Sie vor bzw. denken Sie daran, diesen Mangel für Beschäftigte auf dem Verordnungsweg zu sanieren?