1708/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.04.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Selbständige BetreuerInnen und Sozialversicherung

 

 

Wie aus einem Bericht der „Salzburger Nachrichten“ vom 8.10.2008 hervorgeht, kommt es bei  der  Abmeldung von selbständigen PersonenbetreuerInnen in der Sozialversicherung zu Problemen: „Es häufen sich die Fälle von PersonenbetreuerInnen, die ihr Gewerbe nach der Rückkehr in die Slowakei oder nach Rumänien nicht abmelden“(SN, 8.10.08).

 

Weil weder die PflegepatientInnen noch die SVA die  BetreuerInnen  abmelden können, bleiben sie  weiter versichert. Da weder die SVA noch die Wirtschaftskammer die ausländischen Adressen der BetreuerInnen kennen, sind die Rechnungen (Kostenbeiträge) bzw. Vorschreibungen für die Sozialversicherung nicht  zustellbar. Nach dem Bericht in den „SN“ wurde  in Folge der gestiegenen Anmeldungen für das Gewerbe der Personenbetreuung nicht nur ein „Versicherungschaos“ bzw. ein enormer bürokratischer Aufwand, sondern auch eine erhebliche Kostenbelastung für die Sozialversicherung (in diesem Fall die Krankenversicherung der SVA) erwartet.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1). Wie viele Personen waren  im Jahr 2008 bei der SVA als selbständige  PersonenbetreuerInnen sozialversichert?

 

2). Bei wie vielen Personen aus dieser Gruppe konnten im Jahr 2008

a) Versicherungsbeiträge

b) Kostenbeiträge

nicht eingetrieben werden?

 

3). Welche Kosten (bzw. Einnahmenausfälle) sind daraus der SVA entstanden?

 

4). Welche Maßnahmen wollen Sie (die SVA )setzen bzw. haben Sie gesetzt, um diese Situation zu verbessern?