1709/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.04.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Entwicklung der 24-Stunden-Betreuung

 

 

Seit 1. Juli 2007 kann unter bestimmten Voraussetzungen die Förderung für eine 24-Stunden-Betreuung beim Bundessozialamt beantragt werden, seit 1. November 2008 gibt es höhere Förderungen  sowohl für unselbständige als auch  für selbständige Betreuung. Das Ausmaß der Inanspruchnahme der Förderung für die 24-Stunden Betreuung ist derzeit jedoch nicht bekannt.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1). Welche Entwicklung gab es in den einzelnen Monaten seit Inkrafttreten der Förderungen nach § 21 b Bundespflegegeldgesetz (1.7.2007) bei den Anträgen auf Förderungen von selbständiger und unselbständiger 24Stunden-Betreuung?

 

2). Wie viele Anträge auf Förderung nach § 21 b wurden in den jeweiligen Monaten abgelehnt (aufgegliedert nach selbständiger und unselbständiger Betreuung und nach Pflegestufen)?

 

3). Welche Gründe hat es, aufgeschlüsselt nach ihrer Häufigkeit, für die Ablehnung der Anträge auf Förderung der 24-Stunden Betreuung nach § 21 b Bundespflegegeldgesetz gegeben?

 

4). Wie viele Anträge auf Förderung nach § 21 b Bundespflegegeldgesetz wurden in den einzelnen Monaten seit dem 1.7. 2007 (aufgegliedert nach selbständiger und unselbständiger Betreuung und nach Pflegestufen) bewilligt?

 

5). Wie viele Anträge auf Förderung nach § 21 b Bundespflegegeldgesetz wurden in den einzelnen Monaten seit dem 1.7. 2007 (aufgegliedert nach selbständiger und unselbständiger Betreuung und nach Pflegestufen) zurückgezogen?

 

6). Wie hoch waren die Ausgaben für die Förderungen

a) im Jahr 2007

b) im Jahr 2008

c) im Jahr 2009 bisher (bitte Stichtag angeben)?

 

7). Wie viele Personen sind aktuell als selbständige PersonenbetreuerInnen tätig und wie viele sind als unselbständige Betreuungskräfte registriert?