1730/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.04.2009
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gartelgruber, Dr. Fichtenbauer

und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Einrichtung von „Betriebs“-Kindergärten an Standorten des Bundesheeres

 

Kinderbetreuung ist ein Thema, das Eltern ab der Geburt eines Kindes beschäftigt. Vor allem Eltern, die beabsichtigen, wieder in ihren Beruf zurückzukehren, benötigen Betreuungsangebote. Diese sollen eine ergänzende Leistung und Hilfestellung zur Unterstützung der Eltern darstellen, altersgerechte und geeignete Angebote für die Kinder umfassen und flexibel auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren, damit Eltern eine echte Wahl zwischen Beruf und Kindererziehung bleibt. Davon betroffen sind auch Angehörige des österreichischen Bundesheeres.

Besonders in Liegenschaften, die noch operative Einheiten/Truppenkörper beherbergen, wird anteilsmäßig vermehrt relativ junges Kaderpersonal eingesetzt. Zudem steigt auch der Frauenanteil im Bundesheer wodurch ein verstärkter Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen gegeben ist. Auch Anlagen in denen sich größere Dienststellen des Ministeriums oder größere militärische Schulen und Stäbe mit hohem Frauenanteil in der Verwaltung befinden, sind Bedarfsträger.

Viele Immobilien (Kasernen) des Bundesheeres bzw. des Heeres-Bau- und Vermessungsamts verfügen über ausreichend Fläche und teilweise auch geeignete Objekte um Kinderbetreuungseinrichtungen zu schaffen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende

Anfrage:

1.          Wie viele Männer und Frauen in der Altersgruppe zwischen 20 und 45 Jahren sind, abzüglich der Grundwehrdiener,  an den einzelnen Standorten des Bundesheeres beschäftigt?

2.          Wie viele dieser Bediensteten sind, aufgeschlüsselt nach den  einzelnen Standorten des Bundesheeres Eltern von Kindern bis zum Alter von 14 Jahren?

3.          In welcher Weise hat sich das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport bisher mit dem Thema der Kinderbetreuung hinsichtlich seiner Bediensteten beschäftigt?

4.          Wurden insbesondere konkrete Initiativen gesetzt, um die Heeres-Bediensteten eine Betreuung ihrer Kinder in räumlicher Nähe zum Arbeitsplatz zu ermöglichen?

5.          Wenn ja, welche?

6.          Wäre das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport grundsätzlich bereit, Kinderbetreuungseinrichtungen in Heeresstandorten, eventuell in Zusammenarbeit mit anderen Bundesdienststellen bzw. den Ländern und Standortgemeinden  einzurichten?

7.          Wenn ja, bestünde die Möglichkeit, noch im Jahr 2009 einen Probelauf in einer Kaserne zu starten?

8.          Wenn nein, mit welcher Begründung?