Eingelangt am 22.04.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Werner Neubauer
und weiterer Abgeordnete
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend CAUSA DUVAL / BAD GASTEIN
In der, eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse darstellenden,
Causa DUVAL / BAD GASTEIN, über die auch bereits wiederholt medial
berichtet wurde, ist laut Information von Vertretern der Bürgerinitiative
Bad Gastein und deren Rechtsanwalt Dr. Michael Herrmann von Dohr sowie weiteren
dazu vorliegenden Informationen mit Eingabe vom 13. 8. 2008 bei der
Staatsanwaltschaft Wien eine Strafanzeige gegen Franz DUVAL, SPÖ-Bundesrat
GRUBER und Stefan BAMMER eingebracht worden.
Das Ermittlungsverfahren, dem – laut der (auch auf eine im Rahmen
jener Strafanzeige als Beilage derselben vorgelegte schriftliche
Sachverhaltsdarstellung des Bürgermeisters von Bad Gastein
gestützten) Strafanzeige den Verdacht der Offizialdelikte des schweren
Betruges und der Untreue begründende – Aktivitäten der
Verdächtigen im Zusammenhang mit zentralen Liegenschaften der Gemeinde Bad
Gastein zugrundeliegen, wurde laut Auskunft der Staatsanwaltschaft Wien bereits
im September 2008 an die Staatsanwaltschaft Salzburg zur Zahl 6 St 268/07v
abgetreten.
Erstaunlicherweise scheint jedoch Franz Duval offenbar bisher nicht als
Verdächtiger im Index des seit dem Zeitpunkt der Abtretung bei der
Staatsanwaltschaft Salzburg geführten Ermittlungsverfahrens auf und liegen
laut Mitteilung des Rechtsanwaltes der Bürgerinitiative Bad Gastein bisher
auch keinerlei Ermittlungsergebnisse in dieser Strafsache vor.
Außerdem soll bisher noch kein Auslieferungsersuchen der
Staatsanwaltschaft gegen den SPÖ-Bundesrat GRUBER dem Parlament
übermittelt worden sein.
Weiters soll laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Wien gegen den einen
Verdächtigen Stefan BAMMER ein weiteres Strafverfahren bei der StA
Salzburg anhängig sein, was auch der Grund für die Abtretung war,
sowie ein weiteres – vorläufig abgebrochenes – Strafverfahren
gegen den Verdächtigen Franz DUVAL zur Zahl 61 St 10569/80x bei der StA
Wien, dessen Fortführung bzw. formlose Wiederaufnahme bei der StA Wien
angeregt wurde.)
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin
für Justiz folgende
ANFRAGE
- Ist derzeit bei der Staatsanwaltschaft Salzburg
ein Strafverfahren gegen die Verdächtigen DUVAL, BAMMER und GRUBER
anhängig?
- Wenn ja: Welche Ermittlungen wurden im zur Zahl
6 St 268/07v geführten Verfahren seitens der StA Salzburg bisher
getätigt und wann wurden die jeweiligen Ermittlungsschritte gesetzt?
- Sind die drei in der Strafanzeige inkriminierten
Verdächtigen bisher einvernommen worden?
- Sind andere Strafverfahren gegen die
Verdächtigen anhängig?
- Falls andere Verfahren anhängig sind, wie ist
der aktuelle Stand jener anderen Verfahren?
- Wurde das zur Zahl 61 St 10569/80x bei der StA
Wien anhängige (vorläufig abgebrochene) Strafverfahren gegen
DUVAL inzwischen fortgeführt?
- Warum wurde jenes Strafverfahren gegen DUVAL
seinerzeit abgebrochen?
- Wurde nunmehr eine Verbindung der jeweiligen
Verfahren verfügt?
- Wo befindet sich der von der StA Salzburg gegen DUVAL,
BAMMER und GRUBER geführte Strafakt derzeit?
- Liegen mittlerweile die Voraussetzungen für
eine Anklageerhebung vor?
- Falls nein, warum nicht?
- Falls ja, wann ist mit einer Anklageerhebung zu
rechnen?
- Ist der Akt berichtspflichtig?
- Wurde bisher ein Vorhabensbericht erstellt?
- Falls ja, mit welchem Inhalt?
- Wurde ein (allfälliger) Vorhabensbericht
genehmigt?
- Wenn ja, wann und mit welchen
Folgewirkungen?
- Wurde (auch) gegen den Verdächtigen GRUBER ein Strafverfahren
eingeleitet?
- Wenn ja, wann?
- Genießt der Verdächtige GRUBER parlamentarische
Immunität?
- Wenn ja, wurde die Aufhebung seiner Immunität als Bundesrat
beim Präsidium des Bundesrates begehrt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn nein, warum nicht?
- Liegt bei einem der Verdächtigen
Verdunkelungsgefahr vor?
- Gibt es Hinweise auf Zeugenbeeinflussungen durch
einen der Verdächtigen?
- Wurde einer diesbezüglichen
Nachtragsanzeige der Anzeiger nachgegangen?
- Wenn ja, in welcher Form?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurden Haftbefehle erlassen?
- Wenn ja, wann und gegen wen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurde bei der Staatsanwaltschaft zugunsten eines
der drei Beschuldigten interveniert?
- Worauf sind die bisherigen
Verzögerungen bei der Bearbeitung der Strafsache gegen die drei
Verdächtigen zurückzuführen?
- Wegen welcher Straftatbestände genau wird
gegen die drei Verdächtigen ermittelt?
- Wie hoch sind dabei die Schadenssummen?
- Wurden an Sie bereits Medienanfragen in dieser
Causa gerichtet?
- Haben Sie diese beantwortet?
- Hat Ihre Pressesprecherin dazu anfangs
erklärt, dass Sie nicht zuständig seien?
- Trifft diese Auffassung angesichts Ihrer Ressortzuständigkeit
und Ihrer gesetzlichen Aufsichtsverantwortlichkeit über die
Staatsanwaltschaften zu?
- Ist eine Angelegenheit von öffentlichem und medialem Interesse
wie die anfragegegenständliche nicht überdies nach dem
Staatsanwaltschaftsgesetz berichtspflichtig?
- Haben Sie entsprechende Berichte erhalten?
- Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Können Sie ausschließen, dass versucht wird, die
Verdächtigen DUVAL und Bundesrat GRUBER der Strafverfolgung zu
entziehen?