1731/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.04.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordnete

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

 

betreffend CAUSA DUVAL / BAD GASTEIN

 

 

In der, eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse darstellenden, Causa DUVAL / BAD GASTEIN, über die auch bereits wiederholt medial berichtet wurde, ist laut Information von Vertretern der Bürgerinitiative Bad Gastein und deren Rechtsanwalt Dr. Michael Herrmann von Dohr sowie weiteren dazu vorliegenden Informationen mit Eingabe vom 13. 8. 2008 bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Strafanzeige gegen Franz DUVAL, SPÖ-Bundesrat GRUBER und Stefan BAMMER eingebracht worden.

 

Das Ermittlungsverfahren, dem – laut der (auch auf eine im Rahmen jener Strafanzeige als Beilage derselben vorgelegte schriftliche Sachverhaltsdarstellung des Bürgermeisters von Bad Gastein gestützten) Strafanzeige den Verdacht der Offizialdelikte des schweren Betruges und der Untreue begründende – Aktivitäten der Verdächtigen im Zusammenhang mit zentralen Liegenschaften der Gemeinde Bad Gastein zugrundeliegen, wurde laut Auskunft der Staatsanwaltschaft Wien bereits im September 2008 an die Staatsanwaltschaft Salzburg zur Zahl 6 St 268/07v abgetreten.

 

Erstaunlicherweise scheint jedoch Franz Duval offenbar bisher nicht als Verdächtiger im Index des seit dem Zeitpunkt der Abtretung bei der Staatsanwaltschaft Salzburg geführten Ermittlungsverfahrens auf und liegen laut Mitteilung des Rechtsanwaltes der Bürgerinitiative Bad Gastein bisher auch keinerlei Ermittlungsergebnisse in dieser Strafsache vor.

 

Außerdem soll bisher noch kein Auslieferungsersuchen der Staatsanwaltschaft gegen den SPÖ-Bundesrat GRUBER dem Parlament übermittelt worden sein.

 

Weiters soll laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Wien gegen den einen Verdächtigen Stefan BAMMER ein weiteres Strafverfahren bei der StA Salzburg anhängig sein, was auch der Grund für die Abtretung war, sowie ein weiteres – vorläufig abgebrochenes – Strafverfahren gegen den Verdächtigen Franz DUVAL zur Zahl 61 St 10569/80x bei der StA Wien, dessen Fortführung bzw. formlose Wiederaufnahme bei der StA Wien angeregt wurde.)

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

ANFRAGE

 

  1. Ist derzeit bei der Staatsanwaltschaft Salzburg ein Strafverfahren gegen die Verdächtigen DUVAL, BAMMER und GRUBER anhängig?
  2. Wenn ja: Welche Ermittlungen wurden im zur Zahl 6 St 268/07v geführten Verfahren seitens der StA Salzburg bisher getätigt und wann wurden die jeweiligen Ermittlungsschritte gesetzt?
  3. Sind die drei in der Strafanzeige inkriminierten Verdächtigen bisher einvernommen worden?
  4. Sind andere Strafverfahren gegen die Verdächtigen anhängig?
  5. Falls andere Verfahren anhängig sind, wie ist der aktuelle Stand jener anderen Verfahren?
  6. Wurde das zur Zahl 61 St 10569/80x bei der StA Wien anhängige (vorläufig abgebrochene) Strafverfahren gegen DUVAL inzwischen fortgeführt?
  7. Warum wurde jenes Strafverfahren gegen DUVAL seinerzeit abgebrochen?
  8. Wurde nunmehr eine Verbindung der jeweiligen Verfahren verfügt?
  9. Wo befindet sich der von der StA Salzburg gegen DUVAL, BAMMER und GRUBER geführte Strafakt derzeit?
  10. Liegen mittlerweile die Voraussetzungen für eine Anklageerhebung vor?
  11. Falls nein, warum nicht?
  12. Falls ja, wann ist mit einer Anklageerhebung zu rechnen?
  13. Ist der Akt berichtspflichtig?
  14. Wurde bisher ein Vorhabensbericht erstellt?
  15. Falls ja, mit welchem Inhalt?
  16. Wurde ein (allfälliger) Vorhabensbericht genehmigt?
  17. Wenn ja, wann und mit welchen Folgewirkungen?
  18. Wurde (auch) gegen den Verdächtigen GRUBER ein Strafverfahren eingeleitet?
  19. Wenn ja, wann?
  20. Genießt der Verdächtige GRUBER parlamentarische Immunität?
  21. Wenn ja, wurde die Aufhebung seiner Immunität als Bundesrat beim Präsidium des Bundesrates begehrt?
  22. Wenn ja, wann?
  23. Wenn nein, warum nicht?
  24. Liegt bei einem der Verdächtigen Verdunkelungsgefahr vor?
  25. Gibt es Hinweise auf Zeugenbeeinflussungen durch einen der Verdächtigen?
  26. Wurde einer diesbezüglichen Nachtragsanzeige der Anzeiger nachgegangen?
  27. Wenn ja, in welcher Form?
  28. Wenn nein, warum nicht?
  29. Wurden Haftbefehle erlassen?
  30. Wenn ja, wann und gegen wen?
  31. Wenn nein, warum nicht?
  32. Wurde bei der Staatsanwaltschaft zugunsten eines der drei Beschuldigten interveniert?
  33. Worauf sind die bisherigen Verzögerungen bei der Bearbeitung der Strafsache gegen die drei Verdächtigen zurückzuführen?
  34. Wegen welcher Straftatbestände genau wird gegen die drei Verdächtigen ermittelt?
  35. Wie hoch sind dabei die Schadenssummen?
  36. Wurden an Sie bereits Medienanfragen in dieser Causa gerichtet?
  37. Haben Sie diese beantwortet?
  38. Hat Ihre Pressesprecherin dazu anfangs erklärt, dass Sie nicht zuständig seien?
  39. Trifft diese Auffassung angesichts Ihrer Ressortzuständigkeit und Ihrer gesetzlichen Aufsichtsverantwortlichkeit über die Staatsanwaltschaften zu?
  40. Ist eine Angelegenheit von öffentlichem und medialem Interesse wie die anfragegegenständliche nicht überdies nach dem Staatsanwaltschaftsgesetz berichtspflichtig?
  41. Haben Sie entsprechende Berichte erhalten?
  42. Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?
  43. Wenn nein, warum nicht?
  44. Können Sie ausschließen, dass versucht wird, die Verdächtigen DUVAL und Bundesrat GRUBER der Strafverfolgung zu entziehen?