1742/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.04.2009
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Herbert, Mag. Stefan, Vilimsky, DDr. Königshofer und Fichtenbauer

 

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend des Internetprojektes Google Street View.

 

 

Die Wiener Zeitung berichtet in einem Artikel vom 16.04.2009 folgendes:

 

Wien.Der Plan von Google, Fotos von Österreichs Straßen und Plätzen ins Internet zu stellen, wird hierzulande unterschiedlich aufgenommen. Während die Datenschutzkommission laut "orf.at" bereits grünes Licht für die Aktion gegeben hat, ortet Hans Zeger von der Arge Daten einen Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen. Das neue Tool, genannt Google Street View, könnte auch dem Recht auf das eigene Bild zuwiderlaufen, wenn durch die Veröffentlichung der Bilder berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden. Fraglich ist auch, ob das Fotografieren von Grundstücken nicht einen Eingriff in die Privatsphäre darstellt.

 

Der Kurier vom 07.03.2009 berichtet folgendes:

„(…)England: Militärbasis durch Google enttarnt Durch eine Aktualisierung des Bildmaterials auf dem Online-Globus "Google Earth" wurde der Standort einer geheimen britischen Militärbasis offenbart. Hochauflösende Bilder der Zentrale der britischen Nuklearstreitkräfte, zuvor unkenntlich gemacht, waren öffentlich zugänglich. (…)“

 

Schon am 17.11.2008 hat die Zeitschrift Focus (Nr. 47) auf Probleme bezüglich „Google-Earth“ und „Google-Street-View“ aufmerksam gemacht:

„Thilo Weichert hat Großes vor. Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter will dem Datenkraken Google die Fangarme stutzen. Dafür zieht der Rebell von Kiel derzeit gegen Street View ins Feld, den umstrittenen Geodienst des Suchmaschinenriesen (s. Kasten). Der soll im Frühjahr 2009 in Deutschland starten. Weshalb immer noch eine Flotte schwarzer Autos Häuserzüge ablichtet, um die Fotos der Straßenansichten dann im Web zu veröffentlichen.

 

Weichert gibt allen Widerspenstigen eine Verteidigungswaffe an die Hand. Wer sein Eigenheim oder Mietshaus nicht im Bild haben will, soll in seinem Vorgarten ein Verbotsschild aufstellen. Die Druckvorlage dafür hält seine Behörde im Web parat: ein schwarzer Google-Wagen, rot eingekreist vom Slogan "Keine Bilder für Google Street View!" An solchen Orten, so die Theorie, müsse der US-Konzern seine 360-Grad-Kameras auf den Autodächern beim Vorbeifahren abschalten oder zumindest die Bilder anschließend löschen.

Der tapfere Datenschützer steht mit seinem Pappschild nicht allein auf weiter Flur. Die 5000-Seelen-Gemeinde Molfsee bei Kiel galoppiert mit dem deutschen Amtsschimmel ins Gefecht und verbietet als erste Gemeinde Googles Fotosafari bei sich. Die Aktion stelle laut Straßenverkehrsordnung eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar, lautet die Begründung. Andere Kommunen setzen aufs selbe Pferd und prüfen ein Verbot, etwa das oberbayerische Gräfelfing. In München fordern gerade Politiker einen Stadtratsbeschluss gegen Google. Und auch Datenschützer schleudern dem Ungetüm Google ihre Kritik an den Kopf. "Diese Bilder können mühelos mit Satellitenfotos, Adressdatenbanken und weiteren personenbezogenen Daten verknüpft werden", warnt Deutschlands Datenschutzbeauftragter Peter Schaar. Mit wenigen Klicks könne man sich so über die Wohnsituation der Bürger informieren. Kriminelle könnten ihre Einbrüche präziser planen oder Banken ihre Kreditnehmer besser überprüfen. Mit seinen Kollegen hat Schaar jetzt im "Düsseldorfer Kreis" beschlossen, wie man der Gefahr auf bundesdeutscher Ebene entgegentritt.

 

   Die Initiative der obersten Landesdatenschützer befindet, dass Bilder mit erkennbaren Hausnummern unzulässig sind. Zudem müsste Bürgern vor der Erhebung der Fotos rechtzeitig eine Chance zum Widerspruch eingeräumt werden. "Zur Aufgabe des Dienstes in Deutschland können wir Google aber nicht zwingen", betont Hamburgs Datenschutzbeauftragter Hartmut Lubomierski.

 

   Ist also aller Widerstand aus Deutschland am Ende zwecklos? Nicht ganz. Das Drängen der Datenschützer aus aller Welt hat zumindest bewirkt, dass das Internet-Imperium Gesichter und Auto-kennzeichen automatisch verwischt. Auch schutzwürdige Einrichtungen wie Abtreibungskliniken oder Frauenhäuser hat der Konzern in den USA aus Street View gelöscht. Darüber hinaus ist eine Löschfunktion in den Dienst integriert. Mit einem Web-Formular hat jeder die Möglichkeit, sein Haus oder anstößige Inhalte zu melden. "Wir prüfen jede Anfrage auf ihre Richtigkeit und werden dann umgehend die Inhalte entfernen", verspricht Google-Sprecher Kay Oberbeck.

 

FOCUS hat das mit Hilfe eines Löschwilligen aus Frankreich getestet. Dort bietet der IT-Gigant bereits seit MitteOktober Street View für Großstädte wie Paris oder Marseille an. Das Ergebnis: Nach einer knappen Standardantwort, dass Google die Anfrage prüfe, ist die zu löschende Wohnung nach fast vier Wochen immer noch im Netz für jedermann sichtbar. Viel Zeit, um die Bilder in den Tiefen des Netzes unwiderruflich zu verbreiten. Das Internet vergisst eben nichts: Noch heute kursieren im Web längst gelöschte Street-View-Ansichten von Passanten in peinlichen oder prekären Situationen.

 

Die Empörung über die große Knips-attacke beschränkt sich nicht nur auf Street View. Immer mehr Ärger bereitendem Unternehmen aus dem kalifornischen Mountain View ebenso seine Services Google Maps und Google Earth. Aus dem All bis in den Hinterhof können damit Nutzer die teils hochauflösenden Satelliten- und Luftaufnahmen im Web heranzoomen. Ein Privatsphären-Desaster für Jürgen Ronimi. Der Rechtsanwalt aus dem hessischen Oberursel fordert von Google: "Die sollen mein Grundstück aus ihrem Kartendienst entfernen. Es geht keinen etwas an, wie mein Garten von oben ausschaut." Ronimi befürchtet unter anderem, dass Einbrecher sein schmuckes Anwesen dank Maps besser auskundschaften könnten. (…)“

 

Vor diesem Hintergrund richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

 

1.        Wurden von Google jemals Ansuchen auf Genehmigung des Fotografierens von Anlagen Ihres Ressorts gestellt?

 

2.        Wenn „Ja“, wurden Genehmigungen erteilt?

 

3.        Wenn „Ja“, von wem?

 

4.        Für welche Bundesländer, Städte und Gemeinden wurden solche Genehmigungen erteilt?

 

5.        In welchem Umfang wurden diese Genehmigungen erteilt?

 

6.        Was für Kriterien/Auflagen hat Google erfüllen müssen, um die Genehmigungen zu bekommen?

 

7.        Wenn „Nein“, wurden die Exekutive und Ihr Ministerium sowie nachgeordnete Dienststellen, überhaupt über dieses Vorhaben verständigt?

 

8.        Habe Sie nicht die Befürchtung, dass Standorte der Exekutive oder des Innenministeriums, die nicht in diesem System ersichtlich werden sollten, dadurch veröffentlich werden könnten?

 

9.        Sehen Sie durch „Google-Earth“ und „Google-Street-View“ nicht den Schutz der Sicherheit des Staates durch solche Aktionen gefährdet?

 

10.   Wie wollen Sie die Löschungen von solchen Aufnahmen gegen „Google“ durchsetzten?

 

11.   Wenn diese Aufnahmen gelöscht wurde, wie wollen Sie verhindern, dass die Bilder nach der Löschung nicht mehr im Internet aufscheinen?

 

12.   Haben Sie mit Google dahingehend schon Gespräche aufgenommen?

 

13.   Wenn „Nein“, warum nicht?

 

14.   Wurden von Bediensteten Ihres Ministeriums oder von der Exekutive dahingehend an Sie Bedenken im Hinblick auf ein Sicherheitsrisiko durch „Google-Earth“ und „Google-Street-View“ herangetragen?

 

15.   Sind Sie schon mit anderen Staaten insbesondere mit Großbritannien, in Kontakt getreten, um über die Probleme, die den Staaten dadurch entstehen können (siehe Großbritannien), zu sprechen?

 

16.   Wenn „Ja“, mit welchen Staaten?

 

17.   Was waren die Ergebnisse dieser Gespräche?

 

18.   Wenn „Nein“, warum nicht?

 

19.   Wurden bereits in Ihrem Ministerium oder durch den Verfassungsdienst im BKA Rechtsgutachten erstellt?

 

20.   Wenn „Ja“, wie lauten diese?

 

21.   Sind diese öffentlich zugänglich?

 

22.   Wo sind diese einzusehen?

 

23.   Wenn „Nein“, werden solche erstellt?

 

24.   Wenn „Nein“, warum nicht?

 

25.   Wissen Sie wo sich derzeit die „Google Street View“-Fahrzeuge aufhalten?