1743/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.04.2009
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Anfrage

 

 

 

des Abgeordneten Mag. Stefan, Herbert

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend die Weitergabe von Polizeidaten an andere Staaten im Lichte des Datenschutzes

 

 

Die Zeitung „die Presse“ berichtet in einem Artikel vom 31.03.2009 folgendes:

 

 

„Wien (awe). Nein, von einer Gefahr für Österreichs Bürger könne keine Rede sein, verteidigten am Montag Vertreter von US-Botschaft und Heimatschutz den Plan, mit dem Innenministerium Daten verurteilter und verdächtiger Straftäter und Terroristen auszutauschen. Bekannt geworden war die Absicht vergangene Woche durch einen Bericht der „Presse“.

Die Kritik aus Österreich, dass der US-Datenschutzstandard nicht dem eigenen entspreche, wies Jim Plitt vom Heimatschutzministerium zurück. Es gebe zahlreiche Sicherheitsmechanismen, die Missbrauch verhindern würden. Außerdem sei es beim Tausch von Polizeidaten die Entscheidung der österreichischen Behörden, welche Daten zu einer Person (DNA, Fingerabdruck, Netzhaut-Scan) in die USA geschickt werden.

 

Keine „Drohung“, nur „Konnex“

Dean Yap von der US-Botschaft in Wien hielt fest, dass sein Land Österreich nicht „gedroht“ habe, bei Nichtzustimmung zum Datentausch aus der Liste jener Länder zu streichen, deren Bürger ohne Visa in die USA einreisen dürfen. Vielmehr sprach er von einem „Konnex“ zwischen dem sogenannten Visa-Waiver-Programm und dem Zugriff auf Österreichs Polizeidaten. Was denn passiere, wenn die Verhandlungen scheitern? Yap: „Ich glaube, dass wir die Verhandlungen positiv abschließen werden.“

Der Datenschutzrat des Kanzleramts bleibt jedenfalls bei seiner ablehnenden Haltung. Außerdem kritisiert man ebendort, dass sich Österreich dazu verpflichtet hat, nur dann Polizeidaten an andere Länder weiterzugeben, wenn garantiert ist, dass diese nicht für Prozesse eingesetzt werden, in denen der Angeklagte mit der Todesstrafe bedroht wird. Dasselbe gelte auch für Verfahren, die im Dunstkreis von Folter (Stichwort Guantanamo) stattfinden.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.03.2009)

 

Aus der Stellungnahme der Datenschutzkommission des Kanzleramtes ergibt sich, dass Österreich doch Polizeidaten an andere Länder weitergegeben hat.

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

 

 

Anfrage:

 

 

 

1.        Wurden Polizeidaten an andere Länder weitergegeben?

 

2.        In wie vielen Fällen ist das passiert?

 

3.        An welche Länder wurden Daten weitergegeben?

 

4.        Welche Daten waren das?

 

5.        Von welchem Personenkreis wurden die Daten weitergegeben?

 

6.        Wie geht die Datenweitergabe vonstatten?

 

7.        Welche Speicher- und/oder Datenübermittlungssysteme werden für solche Datenweitergaben verwendet?

 

8.        Auf welcher/n rechtlichen Grundlage/n basierend (nationale Gesetze, multinationale und bilaterale Staatsverträge im engeren und weiteren Sinn und Verwaltungsabkommen) wurden diese Daten weitergegeben?

 

9.        Falls es Verwaltungsübereinkommen (Letter of Ident, Memorandum of Understanding, exchange of letters, usw.) gibt, wie viele gibt es?

 

10.   Mit welchen Staaten gibt es diese?

 

11.   Wie sind in diesen die Haftungen geregelt?

 

12.   Welche Haftungsausschlüsse gibt es?

 

13.   Wo kann man diese einsehen beziehungsweise liegen diese auf?


 

14.   Ist die Weitergabe von Polizeidaten an andere Staaten mit dem Datenschutzgesetz vereinbar?

 

15.   Wenn „Ja“, welche Daten dürfen weitergegeben werden?

 

16.   Aus welchen Gründen werden von anderen Staaten Polizeidaten angefordert?

 

17.   Sind es Gründe aus aktuellem Anlass oder sind Daten aus Gründen, die in der Prävention liegen, weitergegeben worden?

 

18.   Wie verfahren die anderen Staaten mit denen an sie weitergegeben Daten?

 

19.   Wird die Art und Weise der Verwendung der Daten von der Republik Österreich überprüft?

 

20.   Müssen diese Länder darüber Rechenschaft ablegen?

 

21.   Wenn „Ja“, wer  - welche österreichische Institution -  kontrolliert den korrekten Gebrauch der Daten?

 

22.   Welche Garantien gibt es, dass die weitergegeben Daten nicht vom „Übernehmerstaat“ an andere Staaten übermittelt/übergeben werden?

 

23.   Sind solche Fälle  - nichtautorisierte Weitergabe an Drittstaaten -  schon vorgekommen?

 

24.   Wenn „Ja“, welche Staaten haben eine solche nichtautorisierte Datenweitergabe veranlasst beziehungsweise vollzogen?

 

25.   An welche Staaten sind diese Daten weitergegeben worden?

 

26.   Welche Sanktionen/Maßnahmen hat Österreich gesetzt/vollzogen gegenüber solchen Staaten?

 

27.   Falls keine Sanktionen/Maßnahmen gesetzt/vollzogen wurden, warum nicht?

 

28.   Wie lange dürfen diese Daten vom „Übernehmerstaat“ gespeichert werden?

 

29.   Gibt es für die Löschung solcher Daten eine relative und/oder absolute Frist?

 

30.   Müssen diese Daten überhaupt wieder gelöscht werden?

 

31.   Wenn „Ja“, kontrolliert die Republik Österreich diese Löschung?

 

32.   Wenn „Ja“, wer  – welche österreichische und/oder europäische und/oder internationale Institution –  kontrolliert die Löschung solcher Daten?