1775/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.04.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an die Frau Bundesministerin für Inneres
betreffend die Anwendung von gelinderen Mitteln anstelle der Schubhaft
In Ihrer Anfragebeantwortung (932/AB) vom 10. April 2009 zur Anfrage betreffend „kriminelle Ausländer, die sich mit Asylanträgen ihren Aufenthalt ertrotzen“ (890/J), haben Sie die Frage, worauf die gesunkene Zahl von Personen, über welche die Schubhaft verhängt wurde, damit beantwortet, dass unter Bedachtnahme auf die zunehmend differenzierte Judikatur der Höchstgerichte bedingt im steigenden Maße die Anwendung eines gelinderen Mittels anstelle der Schubhaft verhängt wird.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage
1. In wie vielen Fällen wurde (nach Bundesländern aufgeschlüsselt) das gelindere Mittel anstelle von Schubhaft verhängt?
2. Wie hoch ist die Zahl der nach Verhängung des gelinderen Mittels tatsächlich in ihr Herkunftsland rückgeführten Personen?
3. Wie lange ist die durchschnittliche Dauer von der Verhängung von gelinderen Mitteln bis zur endgültigen Rückführung der betreffenden Personen in ihr Herkunftsland?