1783/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.04.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Strache

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

 

betreffend Anzahl der Aufsichtsratsmandate des Herrn Dr. Christian Konrad

 

 

Dr. Christian Konrad ist trotz seinen 65 Lebensjahren ein vielbeschäftigter Mann. Er ist Aufsichtsratsvorsitzender von rund 15 Unternehmen, bei weiteren fünf Unternehmen ist er Mitglied des Aufsichtsrates. Er ist aber auch Geschäftsführer, Vorstand, Vorstandsvorsitzender, Obmann, usw. Eines haben all diese Positionen gemeinsam: Sie sind mit Verantwortung verbunden.

 

Verantwortungsvolle Funktionen sind in der Regel nicht nur gut dotiert, sondern arbeitsintensiv und damit auch zeitaufwändig.

 

Bereits in der XX.GP haben die Abgeordneten Zweytick, Großruck und Kollegen die schriftliche parlamentarische Anfrage 2098/J an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kumulation von Aufsichtsratsfunktionen bei Beamten eingebracht und dabei auf einen Bericht der Zeitung "Wirtschaftsblatt" Nr. 320 vom 11.2.1997 verwiesen, der die Tatsache bemängelt, dass Beamte teilweise bis zu 14 Aufsichtsratsfunktionen ausüben. Diese Kritik wurde wiederholt auch vom Rechnungshof sowie in einschlägigen Publikationen wie der Zeitschrift der Gesellschaft für das öffentliche Haushaltswesen geübt.

 

So schrieb Min.-Rat Dkfm. Dr. Kurt Sörös, pensionierter Rechnungshof-Prüfer, bereits vor Jahren in einem Bericht "Nur bei genügend verfügbarer Zeit könnte der Aufsichtsrat gewisse entscheidende Fragen immer wieder stellen, innovative Ideen einbringen, dem Top-Management als Gesprächspartner zur Verfügung stehen, zusätzliche Informationen einfordern und verwerten, Unternehmungskonzepte und Strategien anregen sowie deren Zielkonformität und Realisierung überwachen, sinnvolle Personalentscheidungen treffen, usw." Auch wenn diese Aussagen bereits vor Jahren getroffen wurden, treffen sie auch heute noch vollinhaltlich zu.

 

Selbst wenn man davon ausgeht, dass Dr. Christian Konrad lediglich in seiner Tätigkeit als 15-facher Aufsichtsratsvorsitzender und als 3-facher Geschäftsführer einer regelmäßigen Tätigkeit nachgeht, seine Mitgliedschaften in Aufsichtsräten sowie seine Funktionen als Vorsitzender oder Vorstandsvorsitzender keinerlei regelmäßiger Tätigkeit bedürfen und Dr. Christian Konrad damit „nur“ 18 mal jeweils - gering geschätzte - 10 Stunden pro Woche tätig ist, ergibt das 180 Stunden und damit bereits eine wöchentliche Arbeitszeit, die über der theoretisch möglichen 168 Wochenstunden liegt, in der auch Zeit zum Essen, Schlafen und zur Erholung sein sollte.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.      Wie vielen Funktionen wie Aufsichtsratsvorsitzender, Mitglied des Aufsichtsrates, Geschäftsführer, Vorstand, Vorstandsvorsitzender etc. geht Dr. Christian Konrad derzeit nach?

 

2.      In welchen Unternehmen geht Dr. Christian Konrad welchen Funktionen nach?

 

3.      Welche dieser Funktionen sind bezahlte Tätigkeiten?

 

4.      Ist eine derartige Vielzahl an Anstellungen mit der Sorgfaltspflicht vereinbar?

 

5.      Wenn ja, wie?

 

6.      Ist eine mit diesen Tätigkeiten zwangsweise verbundene derart hohe Anzahl an Arbeitsstunden mit der Sorgfaltspflicht vereinbar?

 

7.      Wenn ja, wie?

 

8.      Wären jene Fälle, bei denen der Vorstand oder die Geschäftsführung am Aufsichtsrat vorbei gehandelt haben und so dem Unternehmen geschadet haben zu verhindern gewesen, wenn Aufsichtsräte nur in einem oder zwei Unternehmen diese Funktion ausüben?

 

9.      Wenn nein, warum wird in den Materialien zum Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz von einer Einschränkung der Anzahl der auszuübenden Mandate gesprochen, um eine qualitative Tätigkeit zu gewährleisten?

 

10. Kann ausgeschlossen werden, dass die eigentlichen Kontrollaufgaben des Aufsichtsrats mitunter am hohen Verflechtungsgrad leiden könnten?

 

11. Glauben Sie, dass durch eine so hohe Anzahl an Tätigkeiten wie es bei einem Herrn Dr. Christian Konrad der Fall ist, das Vertrauen in den Österreichischen Finanzmarkt gestärkt wird?

 

12. Hat Herr Dr. Christian Konrad entgegen den Bestimmungen des § 86 AktG mehr als 10 Mandate in Kapitalgesellschaften inne?

 

13. Wenn ja, wie werden Sie dagegen vorgehen?

 

14. Können Sie ausschließen, dass es durch die Tätigkeit des Herrn Dr. Christian Konrad zu keiner Überkreuzverflechtung kommt?

 

15. Gedenken Sie angesichts dieser sehr hohen Kumulierung von Mandaten eine geringere Höchstzahl von Aufsichtsratstätigkeiten einzuführen?

 

16. Glauben Sie, dass angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung und des gesunkenen Vertrauens in den Aktienmarkt kleine Anleger durch solch eine Kumulierung abgeschreckt werden könnten?

 

17. Sind Ihnen weitere Aufsichtsratsmitglieder von Kapitalgesellschaften bekannt, die entgegen den § 86 AktG mehr als zehn Mandate inne haben?