1787/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.04.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Zanger

und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Herkunft von Rohfleisch in Wurst

 

 

Laut der „Kronen Zeitung“ vom 22. April 2009 können oder wollen zwei Drittel der Produzenten nicht nachweisen, woher das Rohfleisch für die Fertigung der Wurst stammt. Die Wurst verfügt zwar über das AMA-Gütesiegel, da das Rohfleisch in Österreich verarbeitet wurde, aber ob das Rohfleisch aus Österreich stammt konnte nicht nachgewiesen werden. Daher handelt es sich auch nicht um eine illegale Handlungsweise, wenn die Wurst als regionales Produkt gekennzeichnet wird. Die Arbeiterkammer, AK, Oberösterreich kritisierte aber diese Vorgehensweise als Täuschung des Konsumenten.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

 

  1. Wie viele Produzenten wurden für die besagte Studie befragt?

 

  1. Wie viele Produzenten konnten keine Angaben machen?

 

  1. Aus welchen Gründen?

 

  1. Wie viele Produzenten wollten keine Angaben machen?

 

  1. Aus welchen Gründen?

 

  1. Wie viele Produzenten haben Angaben gemacht?

 

  1. Woher stammte das Rohfleisch gemäß dieser Angaben?

 

  1. Wie viele derartige Überprüfungen wurden seit dem Jahre 2005 durchgeführt, aufgeschlüsselt nach Jahren?

 

  1. Welche Ergebnisse erbrachten diese Überprüfungen, gegliedert nach den jeweiligen Überprüfungen?

 

  1. Erachten Sie die Vorgehensweise der Produzenten ebenfalls als Täuschung des Konsumenten?

 

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen?

 

  1. Von wie vielen Produkten, welche in Österreich verarbeitet werden und über das AMA-Gütesiegel verfügen, stammen die verarbeiteten Grundstoffe nicht aus Österreich?

 

  1. Welche Produkte sind dies?

 

  1. Welche Produzenten sind dies?