1787/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.04.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Zanger
und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Herkunft von Rohfleisch in Wurst
Laut der „Kronen Zeitung“ vom 22. April 2009 können oder wollen zwei Drittel der Produzenten nicht nachweisen, woher das Rohfleisch für die Fertigung der Wurst stammt. Die Wurst verfügt zwar über das AMA-Gütesiegel, da das Rohfleisch in Österreich verarbeitet wurde, aber ob das Rohfleisch aus Österreich stammt konnte nicht nachgewiesen werden. Daher handelt es sich auch nicht um eine illegale Handlungsweise, wenn die Wurst als regionales Produkt gekennzeichnet wird. Die Arbeiterkammer, AK, Oberösterreich kritisierte aber diese Vorgehensweise als Täuschung des Konsumenten.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE