1790/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.04.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Zanger

und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Verwendung von Analogkäse in Österreich

 

 

Laut einem Bericht des Zweiten Deutschen Fernsehens, ZDF, vom 21. April 2009 ist in der Bundesrepublik Deutschland die Verwendung von Käseersatz, so genannten Kunstkäse oder Analogkäse, für Produkte wie Tiefkühlpizzas weit verbreitet. Jährlich werden in der Bundesrepublik 100.000 Tonnen Analogkäse produziert. Dieser besteht aus Eiweißpulver, Wasser und Pflanzenöl. Aufgrund der einfachen und raschen Herstellung im Gegensatz zu echten Milchprodukten, welche monatelang reifen müssen, ist der Analogkäse günstiger für die Produzenten. Ähnlich wird auch bei Milch-Speiseeis verfahren.

 

Bei der Kennzeichnung wird dem Konsumenten suggeriert, dass es sich um ein Milchprodukt handle. Die Produkte werden als „Pizzabelag“ oder „Lebensmittelzubereitung aus Magermilch und Pflanzenfett“ unzureichend gekennzeichnet und nicht eindeutig als „Kunst-Käse.“ Hierbei handelt es sich um eine Täuschung des Konsumenten.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

 

  1. Werden Produkte mit Analogkäse auch in Österreich verkauft?

 

  1. Wie ist dieser Analogkäse gekennzeichnet?

 

  1. Wie viele Tonnen Analogkäse werden in Österreich produziert seit dem Jahre 2005, aufgeschlüsselt nach Jahren?

 

  1. Betrachten Sie diese Vorgehensweise als Täuschung des Konsumenten?

 

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die klare und eindeutige Information des Konsumenten zu gewährleisten?

 

  1. Werden Produkte mit Ersatzmilch-Speiseeis auch in Österreich verkauft?

 

  1. Wie ist dieses Ersatzmilch-Speiseeis gekennzeichnet?

 

  1. Wie viele Tonnen Ersatzmilch-Speiseeis werden in Österreich produziert seit dem Jahre 2005, aufgeschlüsselt nach Jahren?

 

  1. Betrachten Sie diese Vorgehensweise als Täuschung des Konsumenten?

 

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die klare und eindeutige Information des Konsumenten zu gewährleisten?