1792/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffend Finanzierung von Ökostrom

 

 

Mit der Ökostromgesetznovelle 2006 wurden Kontingente für die Vergabe von Ökostrom-Förderverträge festgelegt: Pro Kalenderjahr steht ein Unterstützungsvolumen von 17 Mio. Euro zur Verfügung, innerhalb dessen – aufgeteilt nach Technologien – Anlagen gefördert werden können.

Damit kam es nach den Jahren 2003 bis 2005, in denen ein sehr dynamischer Zubau von Ökostromanlagen erfolgte, sich eine innovative Branche entwickeln konnte und wesentliche Beiträger für die erneuerbare Energieaufbringung und den Klimaschutz erzielt wurden, zu einem dramatischen Einbruch, der in einen beinahen Stillstand mündete: Seit Jahren werden nicht einmal die bescheidenen zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausgeschöpft.

 

Mit der 2. Ökostromgesetznovelle 2008 soll diese Volumen auf 21 Mio. Euro angehoben werden und die Kontingentierung nach Technologien wegfallen. Mit dem Inkrafttreten dieser Novelle könnten auch die Einspeisetarife auf ein kostendeckendes Niveau angehoben werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Wie hoch war das kontrahierbare Unterstützungsvolumen für die einzelnen Technologiekategorien (§21b Ökostromgesetz) in den Jahren 2006, 2007 und 2008?

 

  1. Wurde das zur Verfügung stehende Unterstützungsvolumen in den Jahren 2006, 2007 und 2008 jeweils ausgeschöpft? (bitte um getrennte Angabe je Technologiekategorie)

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Welcher Anteil des zur Verfügung stehenden Unterstützungsvolumens wurde in den Jahren 2006, 2007 und 2008 jeweils ausgeschöpft? (Bitte um Angabe in absoluten Zahlen und als Anteil, jeweils aufgeschlüsselt nach den Technologiekategorien)

 

  1. Wie hoch waren die in den Jahren 2006, 2007 und 2008 nicht kontrahierten Unterstützungsvolumina? (Bitte um Angabe in absoluten Zahlen und als Anteil, jeweils aufgeschlüsselt nach den Technologiekategorien)

 

  1. Wie hoch waren – davon abgeleitet – die in den Jahren 2006, 2007 und 2008 nicht kontrahierten Einspeisetarifvolumina? (Bitte um Angabe in absoluten Zahlen und als Anteil, jeweils aufgeschlüsselt nach den Technologiekategorien)

 

  1. Wie hoch war das kontrahierbare Unterstützungsvolumen und das kontrahierbare Einspeisetarifvolumen jeweils am 1.10.2006, 31.12.2006, 1.1.2007, 31.12.2007, 1.1.2008, 31.12.2008 und 1.1.2009? (Bitte jeweils aufgeschlüsselt nach den Technologiekategorien und als Summe, für 2008 auch die jeweiligen Werte für den Rohstoff-Zuschlag)

 

  1. Wie hoch lässt sich die Engpassleistung an Ökostromanlagen und die jährliche zusätzliche Ökostrommenge abschätzen, die durch das Nichtausschöpfen dieser Mittel nicht unter Vertrag genommen wurden? (Bitte jeweils aufgeschlüsselt nach den Technologiekategorien und als Summe)

 

  1. Wie beurteilen Sie den volkswirtschaftliche Schaden durch die nicht ausgeschöpften Fördervolumina?

 

  1. Wie beurteilen Sie die wirtschafts- und konjunkturpolitische Bedeutung der Ökostromerzeugung in Österreich?

 

  1. Wie beurteilen Sie die energiepolitische Bedeutung der Ökostromerzeugung in Österreich?

 

  1. Wie hoch waren die von der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG in den Jahren 2006, 2007 und 2008 ausbezahlten Einspeisetarifvolumina, die eingespeisten Strommengen und die jeweils am Jahresende installierte Engpassleistung? (Bitte jeweils aufgeschlüsselt nach den Technologiekategorien und als Summe)

 

  1. Wie hoch waren die von der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG im Jahr 2008 ausbezahlten Rohstoffzuschläge (Bitte jeweils aufgeschlüsselt nach den Technologiekategorien und als Summe)

 

  1. Die 2. Ökostromgesetz-Novelle 2008 liegt derzeit noch zur beihilfenrechtlichen Prüfung bei der EU-Kommission. Welche Maßnahmen werden sie in für den Fall setzen, dass die Kommission ein Hauptprüfungsverfahren einleitet?

 

  1.  Gehen sie für den og. Fall davon aus, dass das für 2009 zur Verfügung stehende kontrahierbare Unterstützungsvolumen ausgeschöpft wird?

 

  1. Wenn ja, warum?

 

  1. Wenn nein, Warum nicht?

 

  1. Auf welcher Grundlage erfolgte die Festlegung der Einspeisetarife für die Jahre 2008 und 2009?

 

  1. Auf welcher Grundlage erfolgte die Festlegung der Verrechnungspreise für 2009?

 

  1. Welche prognostizierte Mengen für Ökostrom aus Kleinwasserkraft und sonstigen Ökostrom wurden im Verrechnungspreis-Gutachten der Energie-Control GmbH für 2009 zum Ansatz gebracht? (Bitte jeweils aufgeschlüsselt nach den Technologiekategorien und als Summe)

 

  1. Wurde das Verrechnungspreis-Gutachten durch die Energie-Control GmbH im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags erstellt?

 

  1. Wenn ja, auf Basis welcher Bestimmung?

 

  1. Wenn nein, wann erfolgte die Beauftragung, durch wen erfolgte sie, wie lautete sie, wie hoch waren ihre Kosten und von wem wurden sie getragen?

 

  1. Das Gutachten zur Bestimmung der Verrechnungspreise für Kleinwasserkraft und sonstigen Ökostrom als Grundlage für die Verrechnungspreis-Verordnung 2007 wurde auf der Website der Energie-Control publiziert.         
    Warum wurde das Verrechnungspreis-Gutachten der Energie-Control GmbH, das die Grundlage für die Verrechnungspreis-Verordnung 2009 darstellt, nicht publiziert?

 

  1. Wem wurde dieses Gutachten zur Verfügung gestellt?

 

  1. Ist mit den in diesem Gutachten empfohlenen und per Verordnung für 2009 festgelegten Verrechnungspreisen die Liquidität der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG sichergestellt?

 

  1. Welche Maßnahmen werden sie setzen, falls ein Liquiditätsengpass bei der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG absehbar würde?