Eingelangt am 23.04.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Brunner,
Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft,
Familie und Jugend
betreffend Finanzierung von
Ökostrom
Mit der Ökostromgesetznovelle 2006
wurden Kontingente für die Vergabe von
Ökostrom-Förderverträge festgelegt: Pro Kalenderjahr steht ein
Unterstützungsvolumen von 17 Mio. Euro zur Verfügung, innerhalb
dessen – aufgeteilt nach Technologien – Anlagen gefördert
werden können.
Damit kam es nach den Jahren 2003 bis 2005, in denen ein
sehr dynamischer Zubau von Ökostromanlagen erfolgte, sich eine innovative
Branche entwickeln konnte und wesentliche Beiträger für die
erneuerbare Energieaufbringung und den Klimaschutz erzielt wurden, zu einem
dramatischen Einbruch, der in einen beinahen Stillstand mündete: Seit
Jahren werden nicht einmal die bescheidenen zur Verfügung stehenden Mittel
nicht ausgeschöpft.
Mit der 2. Ökostromgesetznovelle 2008 soll diese
Volumen auf 21 Mio. Euro angehoben werden und die Kontingentierung nach
Technologien wegfallen. Mit dem Inkrafttreten dieser Novelle könnten auch
die Einspeisetarife auf ein kostendeckendes Niveau angehoben werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- Wie hoch war das kontrahierbare Unterstützungsvolumen
für die einzelnen Technologiekategorien (§21b Ökostromgesetz)
in den Jahren 2006, 2007 und 2008?
- Wurde das zur Verfügung stehende
Unterstützungsvolumen in den Jahren 2006, 2007 und 2008 jeweils
ausgeschöpft? (bitte um getrennte Angabe je Technologiekategorie)
- Wenn nein, warum nicht?
- Welcher Anteil des zur Verfügung stehenden
Unterstützungsvolumens wurde in den Jahren 2006, 2007 und 2008
jeweils ausgeschöpft? (Bitte um Angabe in absoluten Zahlen und als
Anteil, jeweils aufgeschlüsselt nach den Technologiekategorien)
- Wie hoch waren die in den Jahren 2006, 2007 und 2008 nicht
kontrahierten Unterstützungsvolumina? (Bitte um Angabe in absoluten
Zahlen und als Anteil, jeweils aufgeschlüsselt nach den
Technologiekategorien)
- Wie hoch waren – davon abgeleitet – die in den
Jahren 2006, 2007 und 2008 nicht kontrahierten Einspeisetarifvolumina?
(Bitte um Angabe in absoluten Zahlen und als Anteil, jeweils
aufgeschlüsselt nach den Technologiekategorien)
- Wie hoch war das kontrahierbare Unterstützungsvolumen
und das kontrahierbare Einspeisetarifvolumen jeweils am 1.10.2006,
31.12.2006, 1.1.2007, 31.12.2007, 1.1.2008, 31.12.2008 und 1.1.2009?
(Bitte jeweils aufgeschlüsselt nach den Technologiekategorien und als
Summe, für 2008 auch die jeweiligen Werte für den
Rohstoff-Zuschlag)
- Wie hoch lässt sich die Engpassleistung an
Ökostromanlagen und die jährliche zusätzliche
Ökostrommenge abschätzen, die durch das Nichtausschöpfen
dieser Mittel nicht unter Vertrag genommen wurden? (Bitte jeweils
aufgeschlüsselt nach den Technologiekategorien und als Summe)
- Wie beurteilen Sie den volkswirtschaftliche Schaden durch
die nicht ausgeschöpften Fördervolumina?
- Wie beurteilen Sie die wirtschafts- und
konjunkturpolitische Bedeutung der Ökostromerzeugung in
Österreich?
- Wie beurteilen Sie die energiepolitische Bedeutung der
Ökostromerzeugung in Österreich?
- Wie hoch waren die von der Ökostromabwicklungsstelle
OeMAG in den Jahren 2006, 2007 und 2008 ausbezahlten
Einspeisetarifvolumina, die eingespeisten Strommengen und die jeweils am
Jahresende installierte Engpassleistung? (Bitte jeweils
aufgeschlüsselt nach den Technologiekategorien und als Summe)
- Wie hoch waren die von der Ökostromabwicklungsstelle
OeMAG im Jahr 2008 ausbezahlten Rohstoffzuschläge (Bitte jeweils
aufgeschlüsselt nach den Technologiekategorien und als Summe)
- Die 2. Ökostromgesetz-Novelle 2008 liegt derzeit noch
zur beihilfenrechtlichen Prüfung bei der EU-Kommission. Welche
Maßnahmen werden sie in für den Fall setzen, dass die
Kommission ein Hauptprüfungsverfahren einleitet?
- Gehen sie für den og. Fall davon aus, dass das
für 2009 zur Verfügung stehende kontrahierbare
Unterstützungsvolumen ausgeschöpft wird?
- Wenn ja, warum?
- Wenn nein, Warum nicht?
- Auf welcher Grundlage erfolgte die Festlegung der
Einspeisetarife für die Jahre 2008 und 2009?
- Auf welcher Grundlage erfolgte die Festlegung der
Verrechnungspreise für 2009?
- Welche prognostizierte Mengen für Ökostrom aus
Kleinwasserkraft und sonstigen Ökostrom wurden im Verrechnungspreis-Gutachten
der Energie-Control GmbH für 2009 zum Ansatz gebracht? (Bitte jeweils
aufgeschlüsselt nach den Technologiekategorien und als Summe)
- Wurde das Verrechnungspreis-Gutachten durch die Energie-Control
GmbH im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags erstellt?
- Wenn ja, auf Basis welcher Bestimmung?
- Wenn nein, wann erfolgte die Beauftragung, durch wen
erfolgte sie, wie lautete sie, wie hoch waren ihre Kosten und von wem
wurden sie getragen?
- Das Gutachten zur Bestimmung der Verrechnungspreise
für Kleinwasserkraft und sonstigen Ökostrom als Grundlage
für die Verrechnungspreis-Verordnung 2007 wurde auf der Website der Energie-Control
publiziert.
Warum wurde das Verrechnungspreis-Gutachten der Energie-Control GmbH, das
die Grundlage für die Verrechnungspreis-Verordnung 2009 darstellt,
nicht publiziert?
- Wem wurde dieses Gutachten zur Verfügung gestellt?
- Ist mit den in diesem Gutachten empfohlenen und per
Verordnung für 2009 festgelegten Verrechnungspreisen die Liquidität
der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG sichergestellt?
- Welche Maßnahmen werden sie setzen, falls ein
Liquiditätsengpass bei der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG absehbar
würde?