1884/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2009
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hofer,

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend RFID-Chips

 

Laut Medienberichten gibt es bereits Levi Strauss Jeans, die mit – für den Käufer/Träger unsichtbar - eingenähten RFID (Radio Frequency Indentification)-Etiketten ausgestattet sind. Im Rahmen eines Pilotprojekts mit einem US-Handelspartner sollen die RFID-Chips Barcodes ersetzen. In welchen Läden die markierten Hosen verkauft werden, wurde nicht bekannt geben.

Die Etiketten tragen dieselben Informationen wie Barcodes, also den Namen des Produkts, Größe und Farbe. Aus Datenschutzgründen ist zu befürchten, dass durch die Markierung mit RFID-Chips Datenschutzbestimmungen und die Privatsphäre der Kunden verletzt werden könnten. Datenschützer befürchten, dass zahlreiche Informationen über die Träger der Jeans auf den Etiketten gespeichert werden könnten, diese können von jedem beliebigen RFID-Lesegerät, etwa an einer Supermarktkasse, abgerufen werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage:

 

 

  1. Mit welchen rechtlichen Folgen kann die wissentliche oder unwissentliche Zerstörung des Chips durch den Kunden verbunden sein?