1895/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend merkwürdiger Verkehrsunfall

 

 

 

Berichten zur Folge ereignete sich am Nachmittag des 13.03.2009 im Bezirk Gablitz – Tschechien ein fürchterlicher Verkehrsunfall.

Am Montag, den 16.3.09, machten die Angehörigen eine Vermisstenanzeige, da sie bis dahin von den tschechischen Behörden nicht informiert worden waren.

Die Benachrichtigung geschah erst Montag Nachmittag.

Das Unfallopfer ist Gerhard Freudenthaler, 37 Jahre, ehemalig wohnhaft in Hinterkönigschlag 10, 4192 Schenkenfelden.

Die Familie wollte eine Auskunft der Behörden erhalten und bekam folgende Antworten.

Aussage der Polizei in Gablitz:

"Wir können keine Auskunft geben, da müssen Sie nach Budweis!"

Aussage der Polizei Budweis:

"Wir dürfen keine Auskunft geben"

 

Die Familie des Betroffenen hat sich auch an das Außenministerium und an die zuständige Vertretung in der Republik Tschechien gewendet, erhielt aber keine Auskunft.

 

Nun scheint es so zu sein, dass hier ein hochrangiger tschechischer Politiker in den Unfall verwickelt sein soll.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wurden Sie, bzw. Dienststellen Ihres Ressorts, von diesem Verkehrsunfall informiert?
  2. Habe Sie Kenntnis über den Verbleib des Unfallopfers Gerhard Freudenthaler?
  3. Haben Sie Informationen über das Verbleiben des Unfallopfers Gerhard Freudenthaler?
  4. Was werden Sie tun um diesen Fall aufzuklären?
  5. Wie werden Sie die Angehörigen des Unfallopfers bei der Suche nach Gerhard Freudenthaler unterstützen?
  6. Wer war an diesem Verkehrsunfall beteiligt.
  7. Entspricht es der Wahrheit, dass eine Behörde keine Auskünfte über einen Verkehrsunfall erteilen darf?
  8. Inwieweit ist eine Behörde verpflichtet, die Angehörigen zu informieren?
  9. Kam die Behörde der Informationspflicht nach?