1896/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Wunschkennzeichen – Einnahmen und Vergabe

 

 

 

Zum Stichtag 31. Dezember 2008 waren in Österreich insgesamt 5.873.281 Kraftfahrzeuge zum Verkehr zugelassen.

 

Gemäß § 48a Kraftfahrgesetz können die nicht behördenbezogenen Teile eines Kennzeichens nach Maßgabe vorgeschriebener Bestimmungen frei gewählt werden. Ein solches Wunschkennzeichen kann entweder reserviert oder sofort zugewiesen werden. Wunschkennzeichen gelten 15 Jahre ab Zuweisung bzw. Reservierung. Wird das Wunschkennzeichen sofort zugewiesen, kann es 15 Jahre lang am Fahrzeug geführt werden.

 

Nach 15 Jahren verlieren Wunschkennzeichen automatisch ihre Gültigkeit, sofern der Zulassungsbesitzer oder die Zulassungsbesitzerin nicht schon früher darauf verzichtet hat. Nicht in Anspruch genommene Reservierungen erlöschen nach fünf Jahren ab Bekanntgabe der Reservierung.

 

Ein Wunschkennzeichen kostet für 15 Jahre derzeit rund 170.-; 145.- Euro davon gehen an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds.

 

Mit der 31. Novelle zum KfG, die derzeit in Begutachtung ist, wird der Verkehrssicherheitsbeitrag für die Zuweisung oder Führung eines Wunschkennzeichens von 145.- auf 200.- angehoben, d.h. man plant eine - seit 20 Jahren erstmalige - Verteuerung um 55 Euro oder 38%.

 

 

Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 


 

Anfrage

 

 

1.      Wie viele Wunschkennzeichen gibt es aktuell in Österreich insgesamt bzw. aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesländern?

 

2.      Wie hoch war die Zahl der Wunschkennzeichen jeweils zu Jahresbeginn seit Einführung der Wunschkennzeichen?

 

3.      Wie viele Wunschkennzeichen wurden nach dem (erstmaligen) Ablauf der 15-Jahres Frist verlängert?

 

4.      Wurden sämtliche Wunschkennzeichen in der vorgeschriebenen Frist zurückgegeben, sofern keine Verlängerung gewünscht und bezahlt wurde?

 

5.      Wie viele der nicht verlängerten und damit frei gewordenen Wunschkennzeichen wurden wieder vergeben?

 

6.      Wie viele Freihaltungen gem. § 43 Abs. 3 KfG wurden in den letzten 5 Jahren beantragt?

 

7.      Wie viele reservierte Wunschkennzeichen wurden nicht innerhalb der vorgeschriebenen 5-Jahres-Frist abgeholt?

 

8.      Wie hoch waren bislang jeweils pro Jahr die Einnahmen durch die Vergabe von Wunschkennzeichen?

 

9.      Wie haben die Länder den ihnen zustehenden Anteil von 60% der durch die Ausgabe von Wunschkennzeichen an den Verkehrssicherheitsfonds gehenden Gelder konkret verwendet?

 

10. Wie hat der Bund den ihm zustehenden Anteil von 40% der durch die Ausgabe von Wunschkennzeichen an den Verkehrssicherheitsfonds gehenden Gelder konkret verwendet?

 

11. Wie hoch sind die laufenden Kosten des Verkehrssicherheitsfonds wie Gehälter/Honorare/Bürokosten etc.?

 

12. Wie hoch sind derzeit die im Verkehrssicherheitsfonds vorhandenen Mittel?

 

13. Welche konkreten Vorhaben sollen mit den Mitteln des Verkehrssicherheitsfonds in den kommenden 2 – 5 Jahre finanziert werden?