1897/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2009
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ANFRAGE

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend österreichweite Vereinheitlichung der Verkehrsstrafen

 

 

 

Verkehrsstrafen sind an sich Ländersache und werden österreichweit derzeit bei ein- und demselben Delikt in unterschiedlicher Höhe festgesetzt. 
 
Autofahrer, die zu schnell unterwegs sind, müssen derzeit in der Regel mit unterschiedlichen Strafhöhen abhängig von der Stelle und dem Bundesland, in dem die Übertretung begangen wurde rechnen. Relativ einheitlich werden laut ÖAMTC Organmandate verhängt: Bei 20 km/h Tempoüberschreitung werden beispielsweise 21 Euro fällig, bei bis zu 25 km/h 20 Euro und bei bis zu 30 km/h 36 Euro - das gilt gleichermaßen für Freilandstraßen und Fahrbahnen im Ortsgebiet sowie Autobahnen ab 25 km/h zu viel. Bei Anonymverfügungen beträgt jedoch die Bandbreite für eine Tempoüberschreitung im Ortsgebiet zwischen 30 und 40 km/h von 70 Euro in Wien bis hin zu 160 Euro in Tirol. 
 

Laut Berichten der letzten Tage will Verkehrsministerin Bures neben Verschärfungen für Alkolenker und Schnellfahrer einen österreichweit einheitlichen Strafenkatalog einführen, dies aber vorerst offensichtlich nur auf Autobahnen.

 

 

Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.      Wann wird es zur österreichweiten Vereinheitlichung sämtlicher Verkehrsstrafen kommen und zwar unabhängig davon, wo eine Übertretung begangen wurde?

 

2.      Woran ist dieses Vorhaben bislang gescheitert?

 

3.      Worin begründen sich die unterschiedlich hohen Verkehrsstrafen?


 

4.      Aus welchen Gründen sollen in den nächsten Monaten lediglich Übertretungen auf Autobahnen mit österreichweit einheitlichen Verkehrsstrafen geahndet werden?

 

5.      Wurden bislang die eingehobenen Verkehrsstrafen direkt für Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit verwendet?

 

6.      Wenn ja, wann und welche konkreten Maßnahmen wurden gesetzt und wie hoch waren jeweils die Kosten für diese Projekte?

 

7.      Wenn nein, inwieweit werden Sie künftig eingehobene Verkehrsstrafen für Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit zweckwidmen?

 

8.      Inwieweit werden Sie jenen Teil der Verkehrsstrafen, der künftig durch die nicht gerade geringe Anhebung der Verkehrsstrafen zusätzlich eingehoben wird, für Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit zweckwidmen?