1900/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Beschäftigung und Ausbildung im Strafvollzug

 

Strafgefangene sind zur Arbeit verpflichtet. Arbeitsfähige Strafgefangene müssen arbeiten und haben dabei jene Arbeiten zu verrichten, die ihnen zugewiesen werden. Im Gegensatz dazu sind Untersuchungshäftlinge nicht zur Arbeit verpflichtet, dürfen jedoch arbeiten.

 

Für viele Haftinsassen ist die Möglichkeit zu arbeiten eine Gelegenheit, den monotonen Strafvollzug aufzulockern.

Ein absoluter Rechtsanspruch auf Arbeit besteht zwar nicht, jedoch hat ein Strafgefangener nach Maßgabe der vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen einen bedingten Rechtsanspruch auf Arbeit.

 

Jugendliche Strafgefangene dürfen ausschließlich mit auch erzieherisch nützlichen Arbeiten beschäftigt werden.

 

Ziel des Strafvollzugs ist die Resozialisierung. Es ist daher wichtig, den Haftinsassen auch eine Aus- bzw. Weiterbildung zu ermöglichen, um ihnen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wie hoch war die Beschäftigungsquote von Strafgefangenen gegliedert nach Justizanstalten zu den Stichtagen 30.04.1999, 30.04. 2007,  30.04. 2008 und 30.04.2009?

 

2.      Wie hoch war die Beschäftigungsquote von Untersuchungshäftlingen gegliedert nach Justizanstalten zu den Stichtagen 30.04.1999, 30.04.2007, 30.04. 2008 und 30.04. 2009?


 

3.      Wie viele Stunden war ein Haftinsasse durchschnittlich (Durchschnittsbelag gemessen an den jährliche Gesamtarbeitsstunden) in den Jahren 1999, 2007, 2008 und 2009 wöchentlich beschäftigt?

 

4.      Wie hoch war die Gesamtzahl an geleisteten Arbeitsstunden durch Haftinsassen in den Jahren 1999, 2007, 2008 und 2009?

 

5.      Zu welcher Art von Beschäftigung werden die Strafgefangenen gegliedert nach Justizanstalten herangezogen?

 

6.      Wie viele Personen haben in den Jahren 1998, 2006, 2007 und 2008 gegliedert nach Justizanstalten einen Lehr- oder Schulabschluss in Haft erfolgreich absolviert?

 

7.      Wie viele Haftinsassen werden zum Stichtag 30.04.2009 in Richtung Lehr- oder Schulabschluss vorbereitet?

 

8.      Wie viele Haftinsassen befanden sich zum Stichtag 30.04.2009 gegliedert nach Justizanstalten in einer Berufsaus- oder -fortbildung?

 

9.      Wie viel Personalstunden der Justizwache oder sonstiger im Vollzug Beschäftigter sind pro Woche gegliedert nach Justizanstalten für die Organisation und Betreuung der Beschäftigung von Strafgefangenen 1998, 2006, 2007 und 2008 zur Verfügung gestanden?

 

10.    Wie viel Personalstunden der Justizwache oder sonstiger im Vollzug Beschäftigter sind pro Woche gegliedert nach Justizanstalten für die  Organisation und Betreuung von Lehr- oder Schulabschlüssen in den Jahren 1998, 2006, 2007, und 2008 zur Verfügung gestanden?

 

11.    Wie oft wurden im Zusammenhang mit einer Beschäftigung Freigänge in den Jahren 2006, 2007, und 2008 gegliedert nach Justizanstalten gewährt?

 

12.    Nach welchen Kriterien werden in den verschiedenen Justizanstalten Freigänge gewährt?

 

13.    Was für Möglichkeiten zur Weiterbildung stehen den Strafgefangenen in den einzelnen Justizanstalten zur Verfügung?

 

14.    Wie viele PC’s stehen den Strafgefangenen gegliedert nach Justizanstalten für Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung?

 

15.    Wie groß ist die Anzahl der Strafgefangenen die, gegliedert nach Justizanstalten, an Fernlehrgängen teilnehmen?