1903/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffend der staatlichen Subvention von menschenverachtender, rassistischer Hetze

 

Die Printmedien (Der Standard, Die Presse, Salzburger Nachrichten) berichteten am 3. April sehr umfassend über den Chefdirigenten des Linzer Bruckner Orchesters, Dennis Russell Davies, und seine Zivilcourage im Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Er erstattete Anzeige gegen die Jugendorganisation der FPÖ, Ring Freiheitlicher Jugend (RFJ). Der Hintergrund seiner Anzeige ist die vom RFJ in Oberösterreich propagierte Aufkleberaktion mit dem Slogan „Gemischte Sorte – Zuwanderung kann tödlich sein“.

 

Laut des Printmediums „Die Presse“ reagierte die Landesobfrau des RFJ Oberösterreich, Angelika Kronlachner, auf die Anzeigenerstattung im Gespräch mit den Oberösterreichischen Nachrichten ohne Schuldbewusstsein, denn bei der Zuwanderung sei es so wie bei Zigaretten: Ein und zwei Stück sind nicht gefährlich, in größeren Dosen konsumiert allerdings schon.

 

Unabhängige Initiativen, Vereine und die Politik beobachten schon längere Zeit mit Sorge die Auswüchse der FPÖ - Jugendparteiorganisation, die eine Kampagne gegen das NS-Verbotsgesetz forciert (siehe auch Anfragenbeantwortung AB 871/NR), deren Mitglieder aktiv bei rechtsextremen Organisationen teilhaben, die Hetzparolen von Horst Jakob Rosenkranz übernehmen wie z.B. „Die Indianer konnten die Einwanderer nicht stoppen …. Heute leben sie in Reservaten“ und eine Aufkleberaktion bewerben mit den Worten „Zuwanderung kann tödlich sein“ (siehe auch „Klartext“, Zeitung des Ringes Freiheitlicher Jugend, Landesgruppe Oberösterreich vom November 2008)

 

Die FPÖ-Jugendparteiorganisation RFJ ist Nutznießerin des Bundes-Jugendförderungsgesetz, wie alle Parteiorganisationen in Österreich. Das Bundes-Jugendförderungsgesetz beschreibt jedoch nicht nur die Höhe der finanziellen Unterstützung sondern auch die Grundsätze, wie zum Beispiel die Demokratieförderung, die Förderung der Bereitschaft junger Menschen zu Toleranz, Verständigung und friedlichem Zusammenleben oder die Förderung menschenrechtsbezogener Bildung.


 

Frau Abgeordnete Elisabeth Grossmann stellte am 24.5.2007, XXIII.GP.-NR 862/J, eine Anfrage betreffend: Förderung von Jugendorganisationen mit rechtsextremen Kontakten.

Die Grünen stellten am 27.9.2007, XXIII.GP.-NR 376/A einen Entschließungsantrag die Förderungskriterien nach § 4 Bundes-Jugendförderungsgesetz dahingehend zu ändern, dass nicht alleine die Statuten und Satzungen, sondern vor allem die Tätigkeiten und die Aussagen der Jugendorganisationen bzw. einzelner ProtagonistInnen für die Zuerkennung der Förderung nach dem B-JFG ausschlaggebend sind.

Frau Abgeordnete Laura Rudas stellte am 27.2.2008 eine weitere Anfrage an das Bundesministerium betreffend „Förderung des Ringes Freiheitlicher Jugend (RFJ)“ zu XXIII.GP.-NR 3613/J.

 

Diese Auflistung unterstreicht die Sorge und die Problematik und zeigt, dass sich das Parlament und der zuständige Minister mit der staatlichen Förderung des Ringes Freiheitlicher Jugend beschäftigen muss.

 

In der Anfragebeantwortung AB 4830/NR auf die Anfrage der grünen Abgeordneten Zwerschitz 4886/J am 17. Juli 2008 betreffend Aushungerung der Bundesjugendvertretung wird erwähnt, dass im März 2008 sowohl hausintern als auch durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei die Förderwürdigkeit des RFJ geprüft wurde.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Wie stehen Sie als zuständiger Bundesminister für Jugend zur Förderung der Parteijugend im Allgemeinen? Gibt es Ihrer Meinung nach Handlungsbedarf zur Adaptierung?

Wenn ja, welche Maßnahmen wollen Sie setzen, welche Veränderungen soll es geben?

Wenn nein, wieso nicht?

 

2. Wie stehen Sie als zuständiger Bundesminister für Jugend zur Förderung des Ringes Freiheitlicher Jugend, vor allem im Lichte des dargestellten Hintergrundes, zur Pflicht die Grundsätze im Rahmen des Bundes-Jugendförderungsgesetz einzuhalten sowie zu den Anfragen an Ihre Vorgängerin?

 

3. Wie stehen Sie als zuständiger Minister zur Aussage "Zuwanderung kann tödlich sein"?

 

4. Stimmen Sie allen Antworten Ihrer Vorgängerin zu XXIII.GP.-NR 862/J, XXIII.GP.-NR 3613/J, XXIII.GP.- 4886/J vollinhaltlich zu?

Wenn ja, wieso?

Wenn nein, welchen nicht und warum?

 


5. Ist es in Ihrem Sinne als Bundesminister für Jugend, dass der respektlose und hetzerische Umgang des Ringes Freiheitlicher Jugend mit Menschen im Allgemeinen und mit zugewanderten Menschen im Speziellen in Österreich durch das Bundes-Jugendförderungsgesetz mit Steuergeldern unterstützt wird?

Wenn ja, wieso?

Wenn nein, wieso nicht?

 

6. Können Sie sich vorstellen eine Evaluierung der Tätigkeit von parteipolitischen Jugendorganisationen durch eine unabhängige und weisungsfreie Institution zu beauftragen im Hinblick auf jegliche im Bundes-Jugendförderungsgesetz niedergeschriebenen Grundsätze?

Wenn ja, wann wird dieser Prozess starten?

Wenn nein, wieso nicht?

 

7. Was sagte das Rechtsgutachten (AB 4830/NR, Aushungerung der Bundesjugendvertretung) über die Förderwürdigkeit des RFJ aus?

 

8. Wer war der Auftragnehmer dieses Rechtsgutachtens?

 

9. Welche Konsequenzen wurden in Folge des Rechtsgutachtens hinsichtlich des RFJ gezogen?

 

10. In welcher Höhe erhielt der RFJ im Jahr 2008 Fördermittel auf Grundlage des Bundesjugendförderungs-Gesetzes?