1926/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.05.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

A N F R A G E

 

 

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler

Kolleginnen und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend das Mobbing gegen und den massiven Rufmord an einer Schulärztin durch Direktoren und Vertreter des Ministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur

 

Frau Dr. K war von 2001 bis 2005 am BG II, Vereinsgasse als Schulärztin tätig. Über die Jahre wurde Frau Dr. K. wiederholt Opfer von Mobbing durch die dort tätige Direktorin Frau Dr. G.. Diese warf Frau Dr. K. mutwillig wiederholt dienstrechtliche Übertretungen vor.

 

Im Jahre 2005 fand im Stadtschulrat für Wien eine Sitzung statt, bei der Frau Dr. K. von allen ihr vorgeworfenen Verfehlungen freigesprochen und klar festgestellt wurde, dass sie keine dienstrechtlichen Übertretungen begangen  hat. Frau Dr. K. wurde in Folge an das BG Meidling, Rosasgasse, versetzt.

 

Dort wurde Frau Dr. K von Herrn Direktor P. sexuell belästigt. Frau Dr. K. wies die Annäherungsversuche zurück und verbat sich jegliche weitere Belästigung.

Herr Direktor P.  präsentierte daraufhin eine Beschwerdeliste von Schülerinnen und Schülern, die Frau Dr. K. ihr nicht zustehende Aktionen im Rahmen ihrer Schulärztinnentätigkeit unterstellte und ihre fachliche Kompetenz in Zweifel zogen, obwohl Frau Dr, K. gesetzeskonform laut Schulgesetz §66 und entsprechend ihrer Dienstvorschriften bzw. Dienstvertrages als Schulärztin sowie fachlich fundiert und  kompetent ihren schulärztlichen Tätigkeiten nachgegangen ist, dies ohne Einbeziehung der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulsprecherin und ohne Einberufung einer außerordentlichen Lehrerkonferenz. Frau Dr. K. wurde daraufhin vom Stadtschulrat für Wien gekündigt.

 

 

Bevor Frau Dr. K. vom Stadtschulrat gekündigt wurde, wurde ihr eine Anstellung an einer niederösterreichischen Schule -  an der ihre ältere Tochter Schülerin war, sie selbst im Elternverein tätig war und vom damaligen Schularzt Herr Dr. K. empfohlen wurde -  durch den Landesschulreferenten für NÖ Dr. R. versprochen. Frau Dr. K. konnte diese Stelle zum damaligen Zeitpunkt jedoch nicht antreten, da sie sich zu dieser Zeit noch in einem arbeitsrechtlichen  schwebenden Kündigungsverhätnis befand.


 

 

Zahlreiche Lehrkräfte des BG Meidling, Rosasgasse  verfassten ein Schreiben an Ihr Bundesministerium, in welchem sie ihre Konsternierung über die Kündigung von Frau Dr. K. zum Ausdruck brachten. Diesen Lehrern wurde postwendend ein Disziplinarverfahren durch den Stadtschulrat für Wien angedroht.

 

Im Anschluss an das Kündigungsschreiben des Stadtschulrates für Wien, wurde Frau Dr. K. am 11. Juli 2007 durch  den Leiter der Sektion III Ihres Ministeriums, Herrn Mag. S., mitgeteilt, dass Frau Dr. K. österreichweit keine Anstellung mehr an einer Schule des Bundes  als Schulärztin erhalten werde. Die Kündigung werde aber – nach langen Bemühungen von Frau Dr. K.  -  aus sozialen Gründen in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses umgewandelt, da man einer künftigen Anstellung von Frau Dr. K. an einer Schule des Landes nicht im Wege stehen wolle.

 

Als Frau Dr. K Herrn Landesschulreferenten Dr. R. vom Landesschulrat für Nierderösterreich auf die versprochene Stelle ansprach, erklärte dieser überraschend, Frau Dr. K. wäre für diese Stelle fachlich nicht geeignet und würde diese daher nicht bekommen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

A N F R A G E

 

1) Ist der Eindruck richtig, dass Frau Dr. K. mehrfach Opfer von Mobbing durch Direktorinnen und Direktoren an Bundesgymnasien wurde, wobei dieses jahrelange Mobbing in einer Eskalation bzw. Existenzschädigung von Frau Dr. K. mündete?

 

2) Gab es disziplinäre Konsequenzen gegen die Direktorin des BG II, Vereinsgasse, als vom Stadtschulrat bestätigt wurde, dass die von Frau Direktor Dr. G. erhobenen Vorwürfe gegen Frau Dr. K. erfunden waren?

 

3) Wenn ja, welche?

 

4) Wenn nein, warum nicht?

 

5) Stimmt es, dass Landesschulärztereferenten die fachliche Kompetenz der ihnen unterstellten Schulärzte nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst beurteilen und diese in ihrer Tätigkeit und fachlichen Kompetenz hindern, weil sie den Vorgaben des Bundesministeriums oder des jeweiligen Stadtschulrates folgen?

 

6) Ist es richtig, dass Ihr  Bundesministerium in gleicher Weise jegliche Bemühungen der Ärztekammer für Frau Dr. K. ignoriert?

 

7) Stimmt es, dass Lehrern, die für Frau Dr. K. Partei ergriffen haben, disziplinäre Konsequenzen  angedroht wurden?

 

8) Wenn ja, von wem genau?

 

9) Welche dienstrechtlichen Konsequenzen haben  Sie gegen diese Organe  gesetzt?

 

10) Wenn nein, warum bleiben solche Einschüchterungsmethoden durch Organe des Stadtschulrates ohne Konsequenzen?

 

11) Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass Frau Dr. K. in dem Kündigungsschreiben des Stadtschulrates mitgeteilt wird, dass sie österreichweit an keiner Schule des Bundes mehr eine Anstellung als Schulärztin bekommen wird?

 

12) Gibt es Interventionen bzw. Weisungen des Stadtschulrates an das Land NÖ, dass Frau Dr. K. auch an keiner Schule des Landes eine Anstellung findet, obwohl Sie sich nie etwas zu Schulden kommen ließ?

 

13) Wenn ja, welche Schritte werden Sie zur Korrektur solcher Interventionen vornehmen?

 

14) Wie werden Sie sonst zu einer Rufwiederherstellung von Frau Dr. K. beitragen und den an ihr begangenen Rufmord  sowie den dadurch verursachten Schaden wiedergutmachen?

 

15) Welche Schritte werden Sie setzen, um solche Missstände in Zukunft abzustellen?