1927/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.05.2009
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Christoph Hagen

Kolleginnen und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend

die Ausbildung der Instruktoren im Rahmen der zweiten Ausbildungsphase gemäß § 4a Abs 6 FSG

 

Die Bewerber für Stellen als Instruktoren im Rahmen der zweiten Ausbildungsphase gemäß § 4a Abs 6 FSG müssen bestimmte, im Gesetz festgelegte Kriterien erfüllen.

Die Kommission, die die Berechtigungen erteilt, kennt die Kandidaten weder persönlich, noch müssen die Bewerber eine Prüfung ablegen. Des Weiteren gibt es keine Überprüfung, ob die gesetzlichen Vorgaben bei den Kursen eingehalten werden.

 

Wie uns zur Kenntnis gelangt ist, wird die maximale Teilnehmeranzahl in den Kursen häufig überschritten, die Instruktoren beherrschen die Fahrzeuge nicht  in Extremsituationen, Perfektionsfahrten werden nicht ordnungsgemäß durchgeführt und zahlreiche Themen, wie Aquaplaning, sind überhaupt nicht Kursinhalt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

A N F R A G E

 

 

1) Wie überprüfen Sie die Eignung der Instruktoren und stellen deren Qualifikation sicher?

 

2) Warum müssen die Bewerber keine Prüfung ablegen, um Ihre Eignung als Instruktoren zu beweisen?

 

3) Wie überprüfen Sie, ob die gesetzlichen Vorgaben in den Kursen eingehalten werden?

 

4) Welche Konsequenzen zieht es nach sich, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden?

 

5) Ist der Eindruck richtig, dass eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Rahmen der zweiten Ausbildungsphase gemäß § 4a  Abs 6 FSG durch die mangelnde Überprüfung und Kontrolle der Instruktoren  nicht gewährleistet ist?

 

6) Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um eine Qualitätssteigerung der Kurse zu erreichen?

 

7) Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Eignung der Instruktoren besser zu überprüfen?

 

8) Warum werden Themen, wie Aquaplaning, das zu den Hauptunfallursachen in Österreich zählt, in den Kursen nicht behandelt?

 

 

9) Ist der Eindruck richtig, dass durch diese aufgezeigten Missstände das Unfallrisiko auf Österreichs Strassen massiv steigt?