Eingelangt am 06.05.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser,
Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für
Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Tiefflieger über Wien
und weitere Fluglärm-Fragen
In den letzten Wochen wurden – wie schon
wiederholt – über einigen Bezirken Wiens, zB auch Margareten,
ungewöhnlich tief fliegende Verkehrsflugzeuge beobachtet. Es besteht der
Verdacht, dass die rechtlich gebotene und sowohl aus Sicherheits- wie aus
Lärmschutzperspektive wichtige Mindestflughöhe nicht eingehalten
wurde.
Dies
ist nur einer der zahlreichen Aspekte der zum Teil seit Jahren virulenten
Probleme mit Flugverkehr und Fluglärm im Wiener Raum, die wegen der
zahlreichen rechtlichen Missstände und
„Großzügigkeiten“ auf dem Rücken der betroffenen
BürgerInnen nicht nur mehrfach die österreichischen
Höchstgerichte, sondern auch die EU-Institutionen beschäftigten und
auch aktuell beschäftigen.
Ein
wesentlicher Kern des Problems ist, dass sowohl das BMVIT als auch die im Fall
des Flughafens Wien-Schwechat zugleich als Großaktionäre (und damit
Antragsteller) und als Genehmigungsbehörde tätigen Bundesländer
Wien und Niederösterreich in einem offensichtlichen krassen
Interessenskonflikt stecken. Dieser geht regelmäßig zugunsten der
Interessen der „Aviation Group“ und zulasten der vielen von
Nachteilen des Fluggeschehens betroffenen BürgerInnen und der Umwelt aus. Im
Interessensgeflecht aus Freunderlwirtschaft, hoheitsstaatlicher
Bürgerferne und Proporz-Postenschacher – siehe die letzte
Vorstandsbesetzung in der Flughafen Wien AG – sind nicht nur rechtliche
Fragwürdigkeiten und Rechtsverstöße wie etwa der jahrelange
offen rechtswidrige Ausbau des Flughafens Wien Schwechat aufgetreten. Nicht
zuletzt entstanden in diesem Umfeld auch Skandale wie jüngst das Finanz-,
Planungs- und Rechtsstaatsdesaster Skylink und sonstige Probleme - Stichwort
Flughafenausbau-Subventionierung via AUA mit dem Ergebnis der finanziellen AUA-Bauchlandung
- mit millionenschweren Folgekosten für die SteuerzahlerInnen dieses
Landes.
Eine
andere Prioritätensetzung in der Flugverkehrspolitik der Regierung, die dem
Auftrag zum Interessensausgleich zwischen Branche und Betroffenen gerecht werden
muss statt einseitig den Interessen der Aviation Group die Mauer bis jenseits
gesetzlicher Zulässigkeitsgrenzen zu machen, ist dringend nötig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- Welche konkreten Aktivitäten haben Sie seit
Amtsantritt gegen das Fluglärmproblem insbesondere in den westlichen,
südlichen und nordöstlichen Bezirken Wiens gesetzt?
- Welche
Aktivitäten haben Sie, Ihr Haus oder die Austro Control im einzelnen
gesetzt, um die lückenlose Einhaltung der vorgeschriebenen
Mindestflughöhen im Raum Wien durchzusetzen?
- Wieviele
Beschwerden zum Thema Mindestflughöhen wurden Ihnen, Ihrem Haus oder
der Austro Control a) im Jahr 2007, b) im Jahr 2008, c) seit Jahresbeginn
2009 übermittelt?
- Welche
Maßnahmen wurden daraufhin von wem im einzelnen gesetzt, und wieviel
Zeit ist jeweils bis zum Ergreifen dieser Maßnahmen verstrichen?
- Welche
Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die Mindestflughöhe?
- Halten
Sie diese Sanktionsdrohung für verhältnismäßig,
gemessen an der Belastung, die durch (zu) tief fliegende Flugzeuge zB in
Sachen Lärm bei einer in einem dicht besiedelten Raum wie Wien und
Umgebung für eine große Zahl von Betroffenen verursacht wird
und gemessen an den Folgekosten, die wegen der erwiesenen gesundheitlichen
Wirkungen von Fluglärmbelastung für den Staat u.a. im
Gesundheitswesen entstehen?
- Wie
oft wurden entsprechende Sanktionen a) im Jahr 2007, b) im Jahr 2008, c)
seit Jahresbeginn 2009 verhängt, welche Beträge wurden dabei
eingehoben?
- Wie
begründen Sie, dass laut Betroffenen im Zusammenhang mit dem Thema
Fluglärm in Ihrem Zuständigkeitsbereich (zB OZB, ACG) die klaren
Vorgaben im Umweltinformationsgesetz (§5) hinsichtlich Mitteilungspflicht
„im elektronischen Weg“ und „ohne unnötigen
Aufschub“ wiederholt nicht eingehalten wurden?
- Wie
werden Sie die künftige lückenlose Einhaltung dieser
Bestimmungen in Ihren Zuständigkeitsbereich (OZB, ACG) sicherstellen?
- Wie
begründen Sie, dass Verfahren mit Reduktionspotential für die
Fluglärm-Belastung seitens der OZB mit extrem geringem Tempo
abgewickelt wurden bzw. werden (vgl. zB Antrag auf Überflug der sog.
Borealisgründe nach Starts auf der Piste 29, zu dem selbst die ACG
festhält, dass „keine technischen Gründe vorliegen, die
einen Rechtsschwenk über die Borealisgründe verhindern“)?
- Mit
welchem Ziel haben sich die Verantwortlichen in Ihrem
Zuständigkeitsbereich in jahrelanger Verzögerungstaktik vehement
gegen die in anderen Staaten längst umgesetzte (und somit
offensichtlich anders als gern behauptet aus Sicherheitsperspektive etc unbedenkliche)
zeitnahe Veröffentlichung der Flugspuren zusammen mit allen
relevanten Daten wie Lärm, Flugzeugtyp etc. gewehrt?
- Warum
soll nun eine Flugspuren-Publikation erst wieder in ungenügender
Detaillierung und mit völlig unbegründeter 24-stündiger
Verspätung erfolgen, die folgerichtig auch nur von VIE und ACG ohne
BürgerInneninitiativen präsentiert wurde?
- Halten
Sie Datenschutzprobleme, die beim Datenschutz mindestens so sensible andere
Staaten offenbar nicht haben, wirklich für eine stichhaltige
Begründung für die Zurückhaltung bei der
Flugspur-Offenlegung, angesichts des ansonsten viel
großzügigeren Umgangs der Regierung mit Datenschutzfragen vom Sicherheitspolizeigesetz
über Verkehrsüberwachungs-Daten bis zum Thema Vorratsdatenspeicherung?
- Wann
werden Sie – nicht zuletzt zur Transparenz in Sachen Tiefflieger
über Wien -die zeitnahe Veröffentlichung der Flugspuren zusammen
mit allen relevanten Daten wie Lärm, Flugzeugtyp etc., also ohne die
derzeitigen transparenz-hinderlichen Generalisierungen, für den
Flughafen Wien umsetzen?
- Welche
Absichten haben Sie bzw. ACG o.ä. diesbezüglich für die
übrigen österreichischen Verkehrsflughäfen?