1946/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.05.2009
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Treibstoffuntersuchungen

 

 

 

 

Gemäß § 11 Abs. 6 Kraftfahrgesetz entnimmt das Umweltbundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Kraftstoffproben und prüft sie anschließend auf ihre rechtmäßige Zusammensetzung.

 

Die Kosten für die Probenentnahme und die Untersuchung der Probe hat gemäß § 11 Abs. 9 Kraftfahrgesetz der Beprobte zu tragen.

 

Pro Entnahme einer Kraftstoffprobe samt anschließender Untersuchung haben die Beprobten jeweils rund 1.000.- Euro zu entrichten, eine Summe die viele kleinere Gewerbetreibende nicht zuletzt aufgrund der Wirtschaftskrise und die damit in Zusammenhang stehenden Umsatzrückgänge bei vielen Tankstellen nur schwer aufbringen können.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.      Wie viele Treibstoffproben wurden in den letzten 2 Jahren entnommen?

 

2.      Wo wurden diese Treibstoffproben entnommen?

 

3.      Wie häufig werden beispielsweise bei Tankstellen mehrfach Treibstoffproben entnommen, in welchen zeitlichen Abständen und aus welchen Grund ist dies der Fall?

 

4.      Wie viele der entnommenen Treibstoffproben wurden beanstandet?

 

5.      Welche Folgen hat(te) die Beanstandung einer Treibstoffprobe für den Beprobten?

 

6.      Wie viele Treibstoffproben wurden aus privaten Fahrzeugtanks entnommen und inwieweit gab es dabei Beanstandungen?

 

7.      Wer entscheidet, wann und wo Treibstoffproben entnommen werden?

 

8.      Wie hoch sind die Kosten je entnommener Treibstoffprobe für den Beprobten?

 

9.      Wie hoch waren in Summe die vorgeschriebenen Kosten für die Entnahme und Untersuchung von Treibstoffproben in den letzten 2 Jahren?

 

10. Wie hoch sind derzeit die diesbezüglichen Außenstände?

 

11. Inwieweit wurden die vorgeschriebenen Kosten bezahlt?

 

12. Wie viele Beprobte nahmen bzw. nehmen Ratenzahlungen in Anspruch?

 

13. Wann wurde der letzte Bericht vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Qualität der flüssigen Otto- und Dieselkraftstoffe erstellt bzw. an die Europäische Kommission weitergeleitet?

 

14. Welchen konkreten Inhalt hat dieser Bericht?