1982/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.05.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Haider

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Unterreicht, Kunst und Kultur

 

betreffend entstehender Kosten durch den Landesschulrat für Wien und Entlohnung der Bundeslehrer

 

Bundeslehrer werden von der Republik entlohnt. Sie werden ihrer Ausbildung entsprechend eingestuft und haben ein gesetzlich festgelegtes Anrecht auf Vorrückungen. Jedes Bundesland hat einen eigenen Landesschulrat, der für die Schulerhaltung der Bundesschulen, Personalangelegenheiten der Bundeslehrer und des Verwaltungspersonals der Bundesschulen und der Schulbehörden des Bundes, die Schulaufsicht usw. zuständig ist. Dabei ist ihm pro Bezirk jeweils ein Bezirksschulrat behilflich. Die Institution des Landesschulrates erfordert einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand, ihre Sinnhaftigkeit ist jedoch, nicht zuletzt aufgrund von erheblichen Kompetenzüberschneidungen mit anderen Stellen, in Zweifel zu ziehen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE

 

1. Wie viele Bundeslehrer gibt es in Wien?

 

2. Wie viele davon sind Vertragsbedienstete?

 

3. Wie viele davon sind beamtet?

 

4. Wie viele der Vertragsbediensteten befinden sich in den Entlohnungsstufen 1 bis 10?

 

5. Wie viele der Vertragsbediensteten befinden sich in den Entlohnungsstufen 11- 15?

 

6. Wie viele der Vertragsbediensteten befinden sich in den Entlohnungsstufen 16 bis 21?

 

7. Werden die vorgegebenen Interkalarfristen bei den Vorrückungen der Vertragsbediensteten eingehalten?

 

8. Wie viele Sondervorrückungen gab es in den letzten 10 Jahren jeweils?

 

9. An welche Bedingungen ist eine solche geknüpft?

 

10. Wer bestimmt über Sondervorrückungen von Vertragsbediensteten?

 

11. Von welcher in welche Stufe sind diese erfolgt?

 

12. Wie viele der Beamten befinden sich in den Entlohnungsstufen 1 bis 10?

 

13. Wie viele der Beamten befinden sich in den Entlohnungsstufen 11- 15?

 

14. Wie viele der Beamten befinden sich in den Entlohnungsstufen 16 bis 21?

 

15. Werden die vorgegebenen Interkalarfristen bei den Vorrückungen der Beamten eingehalten?

 

16. Wie viele Sondervorrückungen gab es in den letzten 10 Jahren jeweils?

 

17. An welche Bedingungen ist eine solche geknüpft?

 

18. Wer bestimmt über Sondervorrückungen von Beamten?

 

19. Von welcher in welche Stufe sind diese erfolgt?

 

20. Wie viele Personen sind beim Landesschulrat beschäftigt?

 

21. Wie viele Personen sind bei den jeweiligen Bezirksschulräten beschäftigt?

 

22. Wie hoch sind die Kosten, die der Landesschulrat verursacht?

 

23. Wie hoch sind die Kosten, die die jeweiligen Bezirksschulräte verursachen?