2001/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.05.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend gezielte Rufschädigung an TierschützerInnen
Am 23.01.2008 erstattete Obstlt. Josef Böck als operativer Leiter der „SOKO Bekleidung“ einen Bericht über den Ermittlungsstand und kriminaltaktische Maßnahmen an den Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, dessen Stellvertreter sowie den SOKO-Leiter.
Nach einer Zusammenfassung der Vorstellungen der SOKO-Mitglieder über die Existenz einer kriminellen Tierschutzorganisation, welche für sämtliche Sachbeschädigungen mit möglichem Tierschutz-Konnex der letzten zehn Jahre verantwortlich sein sollte, formulierte Obstlt. Josef Böck Anregungen für die weitere Vorgehensweise im Zusammenhang mit angemeldeten Demonstrationen gegen Pelzgeschäfte:
Sofortmaßnahme: Bei jeder angemeldeten Demo egal unter welchem Motto muss im gesamten Bundesgebiet ausnahmslos die Anwesenheit eines Kollegen vom LVT, mit klaren Verhaltensrichtlinien von der Vereins- und Versammlungsbehörde ausgestattet, ständig im oder vor dem Geschäft anwesend sein. Zusätzlich müssen mindestens zwei WEGA-Beamte, am besten mit einem Dienstfahrzeug ausgestattet, zur Prävention und bei Bedarf zur Repression unmittelbar vor dem Geschäft positioniert sein. Diese Maßnahmen haben sich am letzten Einkaufssamstag vor Weihnachten 2007 bewährt, es kam zu keinerlei Störaktionen. Außerdem werden die militanten Tierschützer auch in der Öffentlichkeit in das Licht der „außergewöhnlich gefährlichen Demonstranten“ gerückt, was die Rädelsführer von der Demo wie XXX u.a. auch tatsächlich sind.
Optimale mittelfristige und langfristige Lösung:
Wie bereits in mehreren Ländern in Deutschland müssen österreichweit die Geschäftsinhaber, Geschäftsleute, Kunden und die im Umfeld aufhältige Bevölkerung von dieser Personengruppe, die nach schwerwiegenden Verdachtsmomenten gem. § 278a StGB (kriminelle Organisation) agiert durch eine sog. „Demomeile von 100 Meter“ geschützt werden. Der Herr Sta Mag. Wolfgang Handler hat diese kriminelle Organisation schon in mehreren schriftlichen Anordnungen iVm mit §§ 106 und 126 StGB angeführt.
Zielsetzung:
Der UVS müsste sich beschäftigen, wir haben Zeitgewinn bis zur Umsetzung der operativen Zwangsmaßnahmen wie HD und HB.
Die militanten Tierschützer erleben erstmals koordinierten Widerstand von der Sicherheitsbehörde in ganz Österreich. Ich denke, es ist unbedingt an der Zeit österreichweit koordiniert so zu agieren.
Die Überlegungen des operativen SOKO-Leiters zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung durch demonstrative Polizeipräsenz sind bemerkenswert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
6. Falls ja: auf welche Rechtsgrundlage stützt sich diese Aufgabenzuweisung?
7. Wurde der Vorschlag der Verhängung einer „Demomeile von 100 Meter“ umgesetzt?
8. Falls ja: auf welche Rechtsgrundlage stützt sich diese „Demomeile“ bei der Anmeldung von Demonstrationen?
9. Nach Berichten von TierschutzaktivistInnen kommt es gelegentlich zur Beschädigung von Plakaten und Transparenten durch anwesende Polizeibeamte im Zuge von Demonstrationen gegen Pelzgeschäfte. Ist das zutreffend, und stehen derartige Aktionen ebenfalls in Zusammenhang mit dem geforderten „koordinierten Widerstand“ gegen die Tierschutzbewegung?