2003/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.05.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Strutz, Petzner, Bucher
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend neueste Entwicklungen bei der Standortbestimmung eines Erstaufnahmezentrum Süd
Hinsichtlich der konkreten Standortentscheidung für die im Regierungsprogramm vorgesehene, und seitens der Bundesministerin für Inneres mehrfach angekündigte Errichtung einer Erstaufnahmestelle im Süden Österreichs, ging aus der Anfragebeantwortung 393/ AB vom 30.01.2009 hervor, dass ein konkreter Prüfauftrag erst erteilt werden werde, und demnach keine Aussage dazu getroffen werden konnte, welche Standorte in Zukunft geprüft würden.
Seitens der Bundesministerin für Inneres wurde weiters klar gestellt, dass für den Fall, dass das Kompetenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen in Leoben errichtet werden würde, das Erstaufnahmezentrum Süd nicht in die Steiermark kommen werde. Da in der Anfragebeantwortung 700/AB vom 16.03.2009 klargestellt wurde, dass das Kompetenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen in Leoben errichtet wird, kommt nach Interpretation der Aussagen der Bundesministerin für Inneres wohl nur noch Kärnten als Standort für das Erstaufnahmezentrum Süd in Betracht.
Trotz der Tatsache, dass die Kärntner Bevölkerung die Notwendigkeit der Errichtung einer Erstaufnahmestelle in ihrem Bundesland als nicht gegeben betrachtet, und diese daher vehement ablehnt, wurde seitens der FPÖ Kärnten dieser Tage ein offener Brief an das Bundesministerium für Inneres gerichtet, in welchem die Grenzkontrollstelle Karawankentunnel als möglicher Standort ins Spiel gebracht wurde. Nachdem diese Vorgehensweise der FPÖ als schlicht skandalös und als unverantwortlicher Umgang mit dem Sicherheitsbedürfnis der Kärntner Bevölkerung bezeichnet werden muss, richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage: