2004/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.05.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Österreicher in Schubhaft

 

Der aktuelle Anlassfall ist jener des Mohammed A., welcher als österreichischer Staatsbürger aufgrund seiner sudanesischer Abstammung für acht Tage im fremdenpolizeilichen Büro Hernals in Schubhaft genommen worden war; dies obwohl er eine offensichtliche geistige Behinderung hat und seinen Namen und Wohnadresse angab mit der Bitte, seine Eltern zu verständigen. Dies ist nur der letzte Fall in einer Reihe unverhältnismäßiger Anwendung von unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt bzw. Schubhaft durch die Fremdenpolizei.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 

 

1.      Wann und auf Basis welcher gesetzlichen Bestimmung erfolgte die Festnahme von Mohammed M.?

 

2.      Wann und wo erfolgte die erste Einvernahme des Mohammed M.?

 

3.      War der Einvernahme ein Dolmetscher für Sudanesisch beigezogen?

 

4.      Wenn nein, wie erfolgte die Verständigung?

 

5.      Hatten die die Festnahme aussprechenden und dann die Einvernahme durchführenden BeamtInnen den Eindruck, dass Herr M. verwirrt ist?

 

6.      Wenn ja, wurde der Amtshandlung ein Arzt beigezogen?

 

7.      Wenn nein, warum nicht?

 

8.      Wann fand erstmal eine ärztliche Untersuchung statt?

 

9.      Welchen Befund ergab diese Untersuchung?

 

10.  Wurde neben dem Amtsarzt auch ein anderer Arzt beigezogen?

 

11.  Wenn nein, warum nicht?

 

12.  Wenn ja, welchen Befund ergab die Untersuchung?

 

13.  Wurde ein Facharzt für Psychiatrie beigezogen?

 

14.  Wenn nein, warum nicht?

 

15.  Wenn ja, welchen Befund ergab die Untersuchung?

 

16.  Wurde ein Psychologe beigezogen?

 

17.  Wenn nein, warum nicht?

 

18.  Wenn ja, welchen Befund ergab die Untersuchung?

 

19.  Hatte Herr M. bei seiner Festnahme und/oder bei seiner Einlieferung ins Polizeianhaltezentrum Medikamente bei sich?

 

20.  Wenn ja, welche waren das?

 

21.  Wurde ihm die Einnahme seiner Medikamente gestattet?

 

22.  Wenn nein, warum nicht und wurde dazu der Amtsarzt beigezogen?

 

23.  Ergab sich aus dem Umstand des Mitführens von Medikamenten bei den Beamten ein Indiz für das Vorliegen einer Erkrankung?

 

24.  Wenn nein, warum nicht?

 

25.  Wie viele der BeamtInnen des PAZ Hernals verfügen über eine SanitäterInnen Zusatzausbildung?

 

26.  Hatte einer dieser BeamtInnen Kontakt zu Herrn M.?

 

27.  Wenn ja, was war Gegenstand der Betreuung?

 

28.  Mit wie vielen Personen war Herr M. in seiner Zelle untergebracht?

 

29.  Wurde er – wie medial berichtet („Wiener Zeitung“ vom 8.4.2009)  – von Beamten aus dem Bett gerissen und gestoßen?

 

30.  Wurde er – wie medial im „Kurier“ vom 4.4.2009 berichtet – mit einer Metallstange auf die Hände geschlagen?

 

31.  Gibt es dazu interne Ermittlungen?

 

32.   Wurden dazu sofort etwaige Mithäftlinge befragt?

 

33.  Wenn nein, warum nicht?

 

34.  Wann wurde Herr M. erstmals von MitarbeiterInnen des Vereins Menschenrechte Österreich (offizielle Schubhaftbetreuung im PAZ Hernals)  besucht?

 

35.  Was ergab die Anamnese der Schubhaftbetreuung?

 

36.  Welche Maßnahmen hat die Schubhaftbetreuung in weiterer Folge gesetzt?

 

37.  Wann gab es weitere Kontakte zur Schubhaftbetreuung?

 

38.  Wann und wo fanden weitere Einvernahmen des Herrn M. statt?

 

39.  Wurde diesen Einvernahmen ein Dolmetscher für sudanesisch beigezogen?

 

40.  Wenn nein, wie erfolgte die Verständigung?

 

41.  Hat Herr M. bei den Einvernahmen um Verständigung seiner Eltern ersucht?

 

42.  Wenn ja, warum ist das unterblieben?

 

43.  Hatte Herr M. bei der Festnahme seinen Wohnungsschlüssel bei sich und konnte er seine Wohnadresse nennen?

 

44.  Welche Ermittlungen/Fragen zur Überprüfung/Ausforschung seines Wohnortes wurden in diesem Zusammenhang gepflogen?

 

45.  Welche Behörde hat aufgrund welcher Fakten die Schubhaft verhängt?

 

46.  Aufgrund welcher Angaben ging die Behörde davon aus, es handle sich bei Herrn M. um einen „Fremden“?

 

47.  Welche Ermittlungen hat die Behörde dazu gepflogen?

 

48.  Im Schubhaftbescheid heißt es weiters, dass der Aufenthalt des Herrn M. im Bundesgebiet nicht rechtmäßig sei. Aufgrund welcher Fakten gelangte die Behörde zu dieser Feststellung?

 

49.  Im Schubhaftbescheid heißt es weiters, dass Herr M. ohne Visum oder Aufenthaltsgenehmigung eingereist sei. Auf Grundlage welcher Fakten gelangte die Behörde zu dieser Feststellung?

 

50.  Wann und auf Basis welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Einreise des Herrn M.?

 

51.  Wann und mit welchem Ergebnis wurde betreffend Herrn M. das FIS/AIS/EKIS inkl. Personenfahndung mit welchen Ergebnissen abgefragt?

 

52.  Wenn die Behörde das gar nicht oder nicht zuverlässig ermittelt hat, warum wurde es im Bescheid festgestellt und damit die Schubhaft begründet?

 

53.  Wurde eine Ausweisung/Aufenthaltsverbot über Herrn M. erlassen?

 

54.  Wenn ja, wann, von welcher Behörde und mit welcher Begründung?

 

55.  Wurde die aufschiebende Wirkung einer Berufung aberkannt?

 

56.  Wenn ja, warum?

 

57.  Wenn nein, warum wurde Herr M. dennoch in Schubhaft belassen?

 

58.  Aufgrund welcher Umstände wurde angenommen, Herr M. werde sich einem fremdenpolizeilichen Verfahren entziehen?

 

59.  Hat Herr M. die Entgegennahme des Schubhaftbescheides unterfertigt?

 

60.  Betreffend Herrn M. existierte eine Abgängigkeitsanzeige vom 26.3.2009.

      War diese Abgängigkeitsanzeige mit einem Foto des Herrn M. versehen?

 

61.  Gibt es eine Verpflichtung  zur Weitergabe von Daten über Vermisste an alle Polizeidienststellen bzw. Schubhaftanstalten?

 

62.  Warum wurde diese Abgängigkeitsanzeige von der Behörde nicht eingesehen?

 

63.  Welche Maßnahmen zur Außerlandesschaffung hat die Behörde nach Verhängung der Schubhaft wann genau gesetzt?

 

64.  Wann wurde die sudanesische Botschaft kontaktiert?

 

65.  Wurde die Ausstellung eines Heimreisezertifikates beantragt?

 

66.  Wie lautete die Antwort/Auskunft der sudanesischen Botschaft?

 

67.  Wurde ein Zeitpunkt für eine Abschiebung festgelegt?

 

68.  Wenn ja, über welche Staaten sollte die Abschiebung stattfinden und wurde bereits um Transitvisa angefragt?

 

69.  Wann ging bei welcher Behörde die Meldung ein, es könnte sich bei Herrn M. um den vermissten österreichischen Staatsbürger handeln?

 

70.  Wann genau wurde dann die Enthaftung angeordnet und wann genau wurde die Enthaftung umgesetzt?

 

71.  In welchem Gesundheitszustand befand sich Herr M. bei seiner Enthaftung?

 

72.  Gab es irgend welche Anzeichen einer Erkrankung bzw. Gesundheitsstörung zum Entlassungszeitpunkt?

 

73.  Wie erklären Sie sich, dass sich Herr M. unmittelbar nach der Enthaftung in stationäre Behandlung begeben musste?

 

74.  Haben Sie sich beim Betroffenen und dessen Eltern für diese zumindest eklatante Fehlleistung entschuldigt?

 

75.  Wenn nein, warum nicht und werden Sie das nachholen?

 

76.  Welche unmittelbar an den Anlassfall Mohammed A. geknüpften Maßnahmen  wurden von der Bundesministerin für Inneres getroffen?

 

77.  Welche Maßnahmen werden von der Bundesministerin für Inneres gesetzt, um rassistischen und fremdenfeindlichen  Grundhaltungen  in der Polizei entgegen zu wirken?

 

78.  Ist nach Ansicht der Ministerin die Ausweitung der unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt der Fremdenpolizei auf „alle rechtlich zulässigen Mittel“ gemäß § 13 FPG mit dem Bestimmtheitsgebot der Verfassung vereinbar?

 

79.  Welche Maßnahmen setzt die Bundesministerin für Inneres,  um die Verhältnismäßigkeit der Anwendung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt nach dem FPG sicherzustellen?

 

80.  Wie viele der Schubhäftlinge in den Jahren 2007 und 2008 waren heller Hautfarbe?

 

81.  Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Haftbedingungen im Schubhaftgebäude Hernals – welche bereits 2004 durch das Komitee zur Verhütung der Folter als „völlig inakzeptabel“ gerügt worden waren – wurden seit 2004 gesetzt?

 

82.  Wie viele Personen befanden sich im Jahr 2008 im PAZ Hernals in Schubhaft und wie viele davon in sogenannten offenen Stationen?