2016/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.05.2009
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Anfrage

 

des Abgeordneten Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundeskanzler

betreffend Antwortschreiben des Bundeskanzlers an die österreichische Bevölkerung

 

 

In der APA-Aussendung von 15. Mai 2009 wird bekannt gegeben, dass kein Nahverhältnis zwischen Bundeskanzler Werner Faymann und Herrn Dr. Walter Marinovic besteht.

Ein Brief, datiert mit 23. Dezember 2008, (siehe Faksimile) wurde jedoch in einer sehr vertraulichen Art abgefasst. In diesem Schreiben wird vom Bundeskanzler im Besonderen auf „gemeinsame Erinnerungen“ mit Dr. Marinovic hingewiesen. Weiters erkundigte sich der Bundeskanzler über das allgemeine Wohlbefinden des Herrn Dr. Walter Marinovic.

Ebenso ist der oben genannten APA-Aussendung zu entnehmen, dass Herr Dr. Marinovic wie „tausende“ andere auch ein „routinemäßig“ abgefasstes Schreiben erhielt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

 

Anfrage:

 

1.      Wie erklären Sie sich den sehr vertraulichen Umgangston, siehe Faksimile, bei den „routinemäßig“ beantworteten Schreiben an Herrn Dr. Marinovic?

 

2.      Ist es üblich, dass von Ihnen Dankesschreiben, wie das vom 23. Dezember 2008 an Dr. Marinovic, in dieser vertraulichen Art verfasst werden?

 

3.      Wenn „Nein“, warum wurde Herrn Dr. Marinovic in diesem vertraulichen Ton geschrieben?


4.      Wie hoch war die Zahl der Briefe mit identischem Wortlaut?

 

5.      Wurden die „Glückwunschschreiben“ an die „tausenden“ anderen Personen, laut APA-Meldung von 15. Mai 2009, ebenfalls in einem solchen sehr vertraulichen Kontext verfasst?

 

6.      Wenn „JA“, ist dies bei Ihnen übliche Büropraxis?

 

7.      Wie hoch war die Stückzahl der ausgesandten Dankesschreiben bezugnehmend ihrer Bestellung zum Bundeskanzler?

 

8.      Wie hoch waren die dabei entstandenen Kosten, die schließlich der österreichische Steuerzahler zu tragen hat?