2028/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.05.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Walser, Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin  für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend Abfrage sensibler Daten für die Vorerhebungen zu den Bildungsstandards

 

 

Wie Medienberichten zu entnehmen ist, hat das BIFIE (Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung) im Zuge seiner Vorerhebungen für die Bildungsstandards nicht nur das Wissen der SchülerInnen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, sondern auf einem eigenen Fragebogen auch sehr intime Daten zum Familienleben der SchülerInnen.

 

Unter anderem wurden die SchülerInnen gefragt, ob sie in der Klasse beliebt wären, ob sie von den Eltern geschlagen würden, ob die Eltern religiös wären, ob ihnen Österreich gefalle usw. All diese Frage wurden mittels eines nur scheinbar anonymen Fragebogens erhoben, zumal darauf die Katalognummer des/der SchülerIn, das Geburtsdatum und das Geschlecht vermerkt waren.

 

Diese indirekt personenbezogenen Daten können leicht bestimmten SchülerInnen zugeordnet werden. Mit den Bildungsstandards haben diese Fragen auch keinen Zusammenhang, da diese unabhängig von der Herkunftsfamilie, dem sozioökonomischen Status und der Muttersprache erhoben werden sollen.

 

Die Abfrage dieser Daten wurde inzwischen nach Elternprotesten eingestellt, einige Bundesländer haben von sich aus die Abfrage dieser Daten unterbunden und nur die Erhebung der fachlichen Fragen an Schulen zugelassen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wie lauteten die persönlichen Fragen auf Erhebungsbögen des BIFIE im Wortlaut?

 

  1. Welche personenbezogenen Daten (Katalognummer, Geschlecht, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer o.ä.) waren auf den einzelnen Fragebögen vermerkt bzw. mussten von den SchülerInnen ergänzt werden?

 

  1. An wie viele SchülerInnen wurden Fragebögen mit intimen Fragen ausgeteilt?

 

  1. Auf welchen Schulstufen wurden die Fragebögen zur Abfrage persönlicher Lebensumstände an die SchülerInnen ausgeteilt?

 

  1. Wie viele Fragebögen zu persönlichen Lebensumständen wurden bereits beantwortet?

 

  1. Steht die Erhebung der persönlichen Daten in direktem Zusammenhang mit den Bildungsstandards? Wenn ja, sollen bei den künftigen Erhebungen ebenfalls private Daten erhoben werden? Wenn nein, warum wurden die Daten bei den Vorerhebungen zu den Bildungsstandards abgefragt?

 

  1. Für welchen Zweck wurden die persönliche Daten erhoben?

 

  1. Was geschieht mit den bereits erhobenen Daten?

 

  1. Wussten Sie als Auftraggeberin der Baseline-Testung für die Bildungsstandards von der Abfrage sensibler persönlicher Daten?

 

  1. Wie stehen Sie zur Erhebung dieser sensiblen persönlichen Daten?

 

  1. Konnten LehrerInnen in die ausgefüllten Fragebögen der SchülerInnen Einsicht nehmen? Wenn ja, wie konnte die Anonymität gewahrt bleiben, wenn die Katalognummer der SchülerInnen auf den Fragebögen vermerkt war?

 

  1. In den Fragebögen wurden auch strafrechtliche relevante Details abgefragt, etwa ob das jeweilige Kind von den Eltern geschlagen würde. Wie geht die jeweilige Schule bzw. das BIFIE bei Bekanntwerden eines Straftatbestandes bzw. bei Gefahr in Verzug vor?

 

    1. Wird das betroffenen Kind an Hand der Erhebungsbogen festgehalten Daten identifiziert und Anzeige erstattet?
    2. Wenn ja, mit welcher Rechtsgrundlage wird die Verknüpfung mit Personendaten erstellt?
    3. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Werden die bereits ausgefüllten und weitergeleiteten Erhebungsbögen mit persönlichen Daten ausgewertet?

 

    1. Wenn ja, können Sie die Anonymität der SchülerInnen garantieren?
    2.  Wenn nein, werden die Daten vernichtet?