2073/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.05.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Einziehung von Erträgen, Tatwerkzeugen und Vermögensgegenständen aus

Straftaten (2005/212/JI)"

Die Einziehung von Erträgen aus Straftaten wird auf EU-Ebene seit langem als effizientes
Mittel zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität erachtet.

Nach Artikel 6 des Rahmenbeschlusses 2005/212/JI des Rates vom 24.Februar 2005 über die
Einziehung von Erträgen, Tatwerkzeugen und Vermögensgegenständen aus Straftaten hatte
die EU-Kommission einen schriftlichen Bericht zur Vollziehung dieses Rahmenbeschlusses
durch die EU-Mitgliedsstaaten zu erstellen.

Bis Dezember 2007 hatten aber erst sechzehn Mitgliedsstaaten Informationen zur Umsetzung
dieses Rahmenbeschlusses in nationales Recht übermittelt. Die Kommission war daher
besorgt darüber, dass die Umsetzung dieses Rahmenbeschlusses in den Mitgliedsstaaten
bislang so wenig fortgeschritten war.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.    Verfügen nun alle Mitgliedsstaaten über effiziente Vorschriften für die Einziehung von
Erträgen aus Straftaten, auch in Bezug auf die Beweislast hinsichtlich der Herkunft von
Vermögenswerten einer Person, die für eine Straftat im Zusammenhang mit organisierter
Kriminalität verurteilt wurde?

Wenn nein, welche Länder nicht?

2.    Haben alle Mitgliedsstaaten (die bislang in der Kommission noch nicht geantwortet
haben) zugestimmt, alle Angaben über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses in ihr
nationales Recht unverzüglich zu übermitteln?

Wenn ja, sind alle Informationen zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses eingelangt?


3.              Hat Österreich den Bericht bereits übermittelt?

4.      Hat die EU-Kommission bereits eine Mitteilung über „Erträge aus Straftaten"
angenommen, in der die Rechtsinstrumente im Bereich der Einziehung und Sicherstellung
von Vermögensgegenständen analysiert wurden und in der geprüft wurde, wie die
Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz gestärkt werden kann, um Straftätern ihre
illegalen Einkünfte zu entziehen?