2080/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.05.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend „Kunstkäse in Lebensmitteln (Analog-Käse)“
„Analog-Käse“
heißt die Mischung aus Pflanzenfett, Wasser, Eiweißpulver und
Geschmacksverstärkern. Die
Lebensmittelindustrie ersetzt den teuren Käse beispielsweise auf
Pizzen, Käsebaguettes, Käseaufläufe etc. zum
Überbacken zunehmend mit einem billigen
Ersatzstoff. Die Rechnung ist einfach. Der nachgeahmte Käse kostet 40
Prozent weniger als
echter Mozarella, Gouda oder Feta. Gesundheitsgefahren entstehen nach
derzeitigen
Erkenntnissen durch den Genuss dieses
Imitats nicht.
Fehlt die
Inhaltsangabe „Käse“ auf Verpackungen, Speisekarten,
Ankündigungen, wird
eventuell ein Imitat verwendet. Gerade in
Restaurants oder Imbissstuben lässt sich durch den
Gast aber kaum nachprüfen, ob echter oder falscher Käse serviert
wird.
Die Bauern merkten
dies bereits, da der Milchabsatz zurückging. Mittlerweile werden in
Deutschland etwa 5% der Milch nicht mehr
benötigt, weil die Lebensmittelindustrie andere
Grundstoffe einsetzt. So wird auch beim Speiseeis ebenfalls oft auf
Milch verzichtet. Auf
100.000 Tonnen jährlich schätzt
der deutsche Bauernverbandspräsident Georg Sonnleitner
den jährlichen Milchrückgang durch Ersatzstoffverbrauch der
Lebensmittelindustrie.
KonsumentInnen
werden mit Kunstkäse getäuscht. Andere sprechen sogar von Betrug,
wenn
die KonsumentInnen damit bewusst in die Irre geführt werden. Es darf weder
durch Werbung
irgendwelcher Art oder Aufmachung irgendwelcher Art behauptet oder der Eindruck
erweckt
werden, dass es sich
dabei um ein „Milcherzeugnis" handelt, stellte dazu das deutsche
Bundesverbraucherministerium fest.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Gesundheit
nachstehende
Anfrage:
1. Ist dem
Ressort das Inverkehrbringen bzw. die Verwendung von
„Analog-Käse“
(nachgeahmter Käse) auf Lebensmitteln in Österreich bekannt?
2. Wenn ja, bei welchen Lebensmitteln?
3.
Ist in Österreich die Verwendung von „Analog-Käse“
(nachgeahmter Käse) auf
Lebensmitteln
zulässig?
Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
4.
Gibt es dafür eine Kodexregelung?
Wenn ja, wie sieht
diese aus?
5.
Ist „Analog-Käse“ (nachgeahmter Käse) auf
Lebensmitteln ausdrücklich zu
kennzeichnen?
Wenn ja, in welcher Form?
6.
Bei welchen Lebensmittel-Produktionsprozessen wird nach Kenntnis der
Ressorts
„Milch“
durch andere Grundstoffe ersetzt?
7.
Ist dem Ressort dieser Ersatz von Milch auch bei „Speiseeis"
bekannt?
Wie sieht dazu die Rechtslage aus?
8.
Welche Mengen Milch werden durch die Verwendung von Ersatzstoffen durch
die
Lebensmittelhersteller
in Österreich jährlich eingespart?
Wie hoch sind damit die Verluste der Bauern?