2081/J XXIV. GP
Eingelangt am 15.05.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten DDr. Königshofer, Gartelgruber
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Verdacht der nachträglichen Bewilligung von illegaler Beschäftigung
Die KIAB, die Kontrollgruppe für illegale Ausländerbeschäftigung, und die Wirtschaftskammer haben in Osttirol im April 2009 Kontrollen durchgeführt. Dabei sollen bei einem prominenten Osttiroler drei illegal tätige Slowaken Arbeiten verrichtet haben und dabei ertappt worden sein. Laut Medienberichten auf der Obstplantage des Dölsachers Hermann Kuenz, einem früheren Tiroler Landtagsabgeordneten. Die bei der Sozialversicherung bestehende Meldepflicht soll nicht erfüllt worden. Es besteht der Verdacht, dass das Arbeitsmarktservice Lienz dem Vernehmen nach, nach einer Intervention von „oben“ - die fehlenden Beschäftigungsbewilligungen für die drei Slowaken im Nachhinein erteilt hat.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
1. Wurden bei Hermann Kuenz, für den selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt, illegal Beschäftigte festgestellt?
2. Wenn ja, wie viele?
3. Wurde die Meldepflicht bei der Sozialversicherung erfüllt?
4. Wurden nachträglich eine oder mehrere Beschäftigungsbewilligungen erteilt?
5. Gab es keine, eine oder mehrere Interventionen?
6. Wenn ja, von wem bzw. von welchen Personen und wie lautete das jeweilige
7. Anliegen?