2081/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.05.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten DDr. Königshofer, Gartelgruber

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Verdacht der nachträglichen Bewilligung von illegaler Beschäftigung

 

 

Die KIAB, die Kontrollgruppe für illegale Ausländerbeschäftigung, und die Wirtschaftskammer haben in Osttirol im April 2009 Kontrollen durchgeführt. Dabei sollen bei einem prominenten Osttiroler drei illegal tätige Slowaken Arbeiten verrichtet haben und dabei ertappt worden sein. Laut Medienberichten auf der Obstplantage des Dölsachers Hermann Kuenz, einem früheren Tiroler Landtagsabgeordneten. Die bei der Sozialversicherung bestehende Meldepflicht soll nicht erfüllt worden. Es besteht der Verdacht, dass das Arbeitsmarktservice Lienz dem Vernehmen nach, nach einer Intervention von „oben“ - die fehlenden Beschäftigungsbewilligungen für die drei Slowaken im Nachhinein erteilt hat.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage:

 

 

1.     Wurden bei Hermann Kuenz, für den selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt, illegal Beschäftigte festgestellt?

2.     Wenn ja, wie viele?

3.     Wurde die Meldepflicht bei der Sozialversicherung erfüllt?

4.     Wurden nachträglich eine oder mehrere Beschäftigungsbewilligungen erteilt?

5.     Gab es keine, eine oder mehrere Interventionen?

6.     Wenn ja, von wem bzw. von welchen Personen und wie lautete das jeweilige

7.     Anliegen?