2084/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.05.2009
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln

 

 

 

Gemäß der Lebensmittelbasisverordnung (VO EU 178/2002) ist die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln gesetzliche Pflicht. „Rückverfolgbarkeit“ wird folgendermaßen definiert: Es ist die Möglichkeit, ein Lebensmittel, ein der Lebensmittelgewinnung dienendes Tier oder einen Stoff, der dazu bestimmt ist oder von dem erwartet werden kann, dass er in einem Lebensmittel verarbeitet wird, durch alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen zu verfolgen.

 

Die Bestimmung, dass die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Futtermitteln über alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sichergestellt wird, wird in Artikel 18, Absatz 1 jedoch lediglich als eine generelle Verpflichtung zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit interpretiert. Unmittelbar anwendbare Vorgaben ergeben sich hieraus nicht. Derartige Bestimmungen sind in den Absätzen 2 und 3 enthalten. Demnach müssen die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer in der Lage sein, ihre Lieferanten und Abnehmer zu identifizieren und über ein geordnetes Wareneingangs- und -ausgangssystem die Nachvollziehbarkeit des Warenflusses zu gewährleisten. Dabei bezieht sich die geforderte Dokumentation lediglich auf den jeweiligen direkten Lieferanten und den Abnehmer.

 

Eine Pflicht zur produktionsstufenübergreifenden Rückverfolgbarkeit lässt sich aus den Bestimmungen des Art. 18 Abs. 2 und 3 ebenfalls nicht herleiten. Um die Rückverfolgbarkeit über alle Stufen hinweg zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die einzelnen beteiligten Unternehmen über Informationen bezüglich der jeweils vor- und nachgelagerten Stufe verfügen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 


 

Anfrage

 

1.      Was gedenken Sie zu tun, um die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln in Österreich über alle Stufen hinweg zu gewährleisten?

 

2.      Wird die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln in Österreich überprüft?

 

3.      Wenn ja, in welcher Form?

 

4.      Wie oft werden Stichproben zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmittel in Österreich gemacht?

 

5.      Wie kann bei Lebensmitteln aus Österreich die Rückverfolgbarkeit bis zum Landwirt gesichert werden?