2095/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.05.2009
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Anfrage

der Abgeordneten Schenk, Haubner

und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst

betreffend Gleichbehandlungsgesetzgebung

 

Die EU Richtlinie des Rates 2004/113/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen ist am 21.12.2004 in Kraft getreten, die Umsetzungsfrist betrug drei Jahre. Tatsächlich wurde diese Richtlinie in Österreich erst durch die Novellierung der Gleichbehandlungsgesetzgebung umgesetzt, ist am 01.08.2008 in Kraft getreten, demnach ein halbes Jahr zu spät. Durch einen Anlassfall motiviert hat Mag. Robert Marschall am 13.02.2008 diesbezüglich eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingebracht.

 

Anscheinend sieht auch die Bundesregierung bei Gleichbehandlungsgesetzgebung erneuten Reformbedarf, da dessen Weiterentwicklung als eines der Ziele im Regierungsprogramm festgehalten wurde. Tatsächlich scheint es zwischen Theorie und Praxis einen großen Unterschied zu geben, so gibt es noch immer unterschiedliche Preise für Frauen und Männer bei Eintritten oder Dienstleistungen wie einem Haarschnitt. Wie diverse Medienberichte der letzten Zeit dokumentieren, fühlen sich verstärkt auch Männer diskriminiert („Wiener Zeitung“, 07.05.09, u.a.)

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst folgende

Anfrage:

 

  1. Was können Sie über den aktuellen Stand bezüglich der Beschwerde bei der EU-Kommission gegen Österreich betreffend die Richtlinie 2004/113/EG berichten? Gibt es bereits ein Erkenntnis? Welche Sanktionen könnten Österreich drohen?

 

  1. Wie stellen Sie sich die im Regierungsprogramm angekündigte Weiterentwicklung der Gleichbehandlungsgesetzgebung vor, wo sehen Sie Handlungsbedarf?

 

  1. Wie viele Personen haben seit 01.08.08 die Gleichbehandlungsanwaltschaft gewandt, bzw. wie viele Fälle wurden von der Gleichbehandlungskommission geprüft? Wie viele davon waren Männer?

 

  1. Widersprechen „Damentage“ im Casino Austria dem Gleichbehandlungsgesetz? Wenn ja, was wollen Sie dagegen unternehmen? Wenn nein, warum nicht? Welche Sanktionen können Sie sich vorstellen?

 

  1. Widersprechen unterschiedliche Preise für Männer und Frauen beim Friseur dem Gleichbehandlungsgesetz? Wenn ja, was wollen Sie dagegen unternehmen und wie wollen Sie die Einhaltung kontrollieren? Wenn nein, warum nicht?