2095/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.05.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Schenk, Haubner
und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst
betreffend Gleichbehandlungsgesetzgebung
Die EU Richtlinie des Rates 2004/113/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen ist am 21.12.2004 in Kraft getreten, die Umsetzungsfrist betrug drei Jahre. Tatsächlich wurde diese Richtlinie in Österreich erst durch die Novellierung der Gleichbehandlungsgesetzgebung umgesetzt, ist am 01.08.2008 in Kraft getreten, demnach ein halbes Jahr zu spät. Durch einen Anlassfall motiviert hat Mag. Robert Marschall am 13.02.2008 diesbezüglich eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingebracht.
Anscheinend sieht auch die Bundesregierung bei Gleichbehandlungsgesetzgebung erneuten Reformbedarf, da dessen Weiterentwicklung als eines der Ziele im Regierungsprogramm festgehalten wurde. Tatsächlich scheint es zwischen Theorie und Praxis einen großen Unterschied zu geben, so gibt es noch immer unterschiedliche Preise für Frauen und Männer bei Eintritten oder Dienstleistungen wie einem Haarschnitt. Wie diverse Medienberichte der letzten Zeit dokumentieren, fühlen sich verstärkt auch Männer diskriminiert („Wiener Zeitung“, 07.05.09, u.a.)
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst folgende
Anfrage: