2122/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Finanzanlagen der Sozialversicherungsträger

 

 

Der Medienberichterstattung war in Zusammenhang mit dem Zusammenbruch des Finanzunternehmens Lehman Brothers zu entnehmen gewesen, dass die AUVA mit Finanzanlagen einen erheblichen Verlust erlitten hat. Nun zitiert das „profil“ aus einem Gutachten, dass diese Verluste mit Geschäften in Zusammenhang bringt, die nicht den Bestimmungen für Wertpapier- und Finanzanlagen von Sozialversicherungsträgern entspricht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Haben Sozialversicherungsträger, die unter der Aufsicht des BMASK stehen, Wertpapieranlagen vorgenommen?

1.1. Wenn die Antwort auf Frage 1 ja lautet

1.1.1.Welche Sozialversicherungsträger, die unter der Aufsicht des BMASK stehen,  haben welche Wertpapieranlagen wann und in welchem Ausmaß vorgenommen?

1.1.2. Auf Grund welcher Beschlüsse welcher Gremien und zu welchem Zeitpunkt kamen diese Wertpapieranlagen zu Stande?

1.1.3. Welche Wertpapiere bzw. Finanzmarktprodukte halten die Sozialversicherungsträger, die unter der Aufsicht des BMASK stehen zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung?

 

2. Sind bei Wertpapieranlagen von Sozialversicherungsträgern, die unter der Aufsicht des BMASK stehen Verluste entstanden?

2.1. Wenn die Antwort auf Frage 2 ja lautet:

2.1.1. In welchem Ausmaß sind diese Verluste bei welcher Anlage und bei welchem Träger entstanden?

 

3. Haben Sozialversicherungsträger, die unter der Aufsicht des BMASK stehen, Finanzanlagen getätigt, die möglicherweise mit § 446 Abs 1 oder 2 ASVG unvereinbar sind oder von diesen Bestimmungen abweichen?

3.1. Wenn die Antwort auf Frage 3 ja lautet:

3.1.1. Welche Sozialversicherungsträger, die unter der Aufsicht des BMASK stehen, haben diese Anlagen in welchem Ausmaß getätigt?

3.1.2. Auf Grund welcher Beschlüsse in welchem Gremium der jeweiligen Sozialversicherungsträger sind diese Finanzanlagen getätigt worden?

3.1.3. Wann, warum und von wem wurde seitens des BMASK die in § 446 Abs. 3 ASVG verlangte Genehmigung für die in den Fragen 3.1.1.  abgefragten Anlagen erteilt?

3.1.4. Wie lautet die in § 446 Abs. 3 geforderte Beschreibung der näheren Umstände der Vermögensanlagen jeweils im Wortlaut?

3.1.5. Welche Verluste sind welchem Sozialversicherungsträger in welcher Höhe aus diesen Finanzanlagen entstanden?

3.1.6. Welche Verluste sind welchem Sozialversicherungsträger in welcher Höhe aus diesen Finanzanlagen noch zu erwarten?

 

4. Hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Wertpapieranlagen vorgenommen?

4.1. Wenn die Antwort auf Frage 4 ja lautet:

4.1.1. Welche Wertpapieranlagen wurden wann und in welchem Ausmaß vorgenommen?

4.1.2. Auf Grund welcher Beschlüsse welcher Gremien und zu welchem Zeitpunkt kamen diese Wertpapieranlagen zu Stande?

4.1.3. Welche Wertpapiere bzw. Finanzmarktprodukte hält die Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung

 

5. Sind bei Wertpapieranlagen des Hauptverbandes der österreichischen SozialversicherungsträgerVerluste entstanden?

5.1. Wenn die Antwort auf Frage 5 ja lautet:

5.1.1. In welchem Ausmaß sind diese Verluste bei welcher Anlage entstanden?

 

6. Wurden seitens des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger Wertpapieranlagen vorgenommen, die möglicherweise mit § 446 ASVG Abs. 1. oder 2.  unvereinbar sind oder von diesen Bestimmungen abweichen?

6.1. Wenn die Antwort auf Frage 6 ja lautet:

6.1.1. Welche Anlagen in welchem Ausmaß getätigt?

6.1.2. Auf Grund welcher Beschlüsse in welchem Gremium wurden diese Finanzanlagen getätigt?

6.1.3. Wann, warum und von wem wurde seitens des BMASK die in § 446 Abs. 3 ASVG verlangte Genehmigung für die in den Fragen 16.1.1. abgefragten Anlagen erteilt?

6.1.4. Wie lautet die in § 446 Abs. 3 geforderte Beschreibung der näheren Umstände der Vermögensanlagen jeweils im Wortlaut?

6.1.5. Welche Verluste sind in welcher Höhe aus diesen Finanzanlagen entstanden?

6.1.6. Welche Verluste sind in welcher Höhe aus diesen Finanzanlagen noch zu erwarten?

 

 

7. Welche Verfahren wird das BMASK einleiten, wenn sich herausstellt, dass die im Gutachten genannten Wertpapiergeschäfte tatsächlich mit § 446 ASVG unvereinbar sind?

 

8. Welche Konsequenzen wird es haben, wenn sich herausstellt, dass Wertpapieranlagen vorgenommen wurden, die mit § 446 ASVG unvereinbar sind?

 

9. Wie wird das BMASK in Zukunft sicherstellen, dass keine Anlagegeschäfte vorgenommen werden, die mit § 446 ASVG unvereinbar sind?