2127/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Bucher, Grosz

Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Stiftungen von politischen Parteien

 

In Zusammenhang mit der Causa „Zukunft Steiermark Privatstiftung“, die als gemeinnützige Stiftung eingeordnet worden ist, bestehen erhebliche Zweifel, ob diese Einstufungen zu Recht erfolgt ist. Beachtlich  ist nämlich, das laut Stiftungsurkunde Zweck der Stiftung die „Verfolgung und Verwirklichung sozialdemokratischer Ideale“ auf „Landesebene sowie auf nationaler, internationaler und supranationaler Ebene“, insbesondere im „politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Leben“ ist.

Daran anknüpfend vertritt der Steuerrechtler Werner Doralt, dass die „Zukunft Steiermark Privatstiftung“ ein Paradefall einer nicht gemeinnützigen Stiftung sei. Explizit führte er aus: „Ich frage mich, warum das Finanzamt das so akzeptiert hat“. Begünstigte sind Personen und Institutionen, die diese Ziele verwirklichen – sowie der Stifter, also die steirische SPÖ, selbst. Politische und wirtschaftliche Ziele zu verfolgen könne aber keinesfalls gemeinnützig sein, sagt Doralt. Entsprechend heißt es in der Richtlinie des Finanzministeriums zu gemeinnützigen Vereinen: „Die Verfolgung politischer Zwecke ist keine Förderung gemeinnütziger Zwecke“.

Aufgrund dieser Tatsachen sowie der erheblichen (steuerlichen) Privilegien für Stiftungen drängen sich diverse Fragen auf.

 

 

Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

Anfrage:

 

 

1.

Welche Parteien unterhalten in Österreich Stiftungen?

 

2.

Bei welcher dieser Stiftungen handelt es sich um als gemeinnützig oder um als nicht gemeinnützig eingestufte Stiftungen? Ist die „Zukunft Steiermark Privatstiftung“ als gemeinnützige Stiftung eingestuft?

 


3.

Sind die als gemeinnützig eingestuften Stiftungen Ihrer Ansicht nach zu Recht als gemeinnützig eingestuft? Bei welchen der so eingeordneten Stiftungen bestehen Zweifel an der Einordnung?

 

4.

Ist Ihnen das Beteiligungsportfolio der „Zukunft Steiermark Privatstiftung“ bekannt? Wie sieht es konkret aus?

 

5.

Werden von der „Zukunft Steiermark Privatstiftung“ auch Beteiligungen an ausländischen Firmen gehalten bzw. ist die genannte Stiftung in Besitz ausländischer Unternehmen?

 

6.

Wie lange ist Ihnen das Beteiligungsportfolio der „Zukunft Steiermark Privatstiftung“ bekannt?

 

7.

Stimmen Sie dem Steuerrechtler Werner Doralt zu, wonach die „Zukunft Steiermark Privatstiftung“ ein „Paradefall einer nicht eigennützigen Stiftung“ ist?

 

8.

Wenn nein, wie begründen Sie Ihre Ansicht?

 

9.

Ist es richtig, dass der „Zukunft Steiermark Privatstiftung“ die Einordnung als gemeinnützige Stiftung schriftlich bestätigt worden ist?

 

10.

Wenn ja, wann ist dies geschehen, wer verfasste diese „Bestätigung“ und wurde diese begründet?

 

11.

Auf welcher (Rechts-)Grundlage basierte diese „Bestätigung“?

 

12.

Ist es richtig, dass die Firma Fortuna Commerz GmbH & Co KG im Jahre 2005 ein negatives Eigenkapital von 215.000 Euro ausweisen musste?

 

13.

Aus welchen Gründen ist es dazu gekommen?

 

14.

Bestehen Parallelen zum steirischen Landtagswahlkampf der SPÖ im Jahr 2005?

 

15.

Ist es richtig, dass die „Zukunft Steiermark Privatstiftung“ für die zuvor genannte Überschuldung der Firma Fortuna Commerz GmbH & Co KG aufgekommen ist?

 

16.

Mit welcher Intention erfolgte dies?


17.

Stimmen Sie der Aussage zu, dass die „Zukunft Steiermark Privatstiftung“ die Schulden der der Firma Fortuna Commerz GmbH & Co KG und damit indirekt die Wahlkampfkosten der steirischen SPÖ zumindest teilweise gedeckt hat?

 

18.

Erkennen Sie in einem derartigen Vorgehen eine Förderung gemeinnütziger Zwecke?

 

19.

Wie stehen Sie zu einer gesetzlichen Regelung, wodurch klargestellt wird, dass die Verfolgung politischer Zwecke keine Förderung gemeinnütziger Zwecke darstellt? 

 

20.

Werden Sie veranlassen, dass die „Zukunft Steiermark Privatstiftung“ auf Ihre Gemeinnützigkeit hin überprüft wird? Wann soll eine derartige Überprüfung stattfinden?

 

21.

Wenn nein, warum soll keine derartige Überprüfungen stattfinden?

 

22.

Werden Sie im Falle der Feststellung einer möglichen Falscheinordnung die dadurch verursachten Steuerausfälle eruieren und die Ergebnisse veröffentlichen? Wann soll eine derartige Prüfung stattfinden? Wann und wo sollen die Ergebnisse veröffentlicht werden?

 

23.

Wenn nein, warum soll keine derartige Überprüfung bzw. warum soll keine Veröffentlichung stattfinden?

 

24.

Finden regelmäßig Prüfungen von als gemeinnützig eingestuften Stiftungen statt?

 

25.

Halten Sie es für notwendig, derartige Evaluierungsmaßnahmen einzuführen?

 

26.

Wenn nein, warum nicht?

 

27.

Wenn ja, wie sollen solche konkret aussehen?

 

28.

Können Sie sich vorstellen, dass Stiftungsrecht derart zu verändern, dass es für politische Parteien nicht mehr anwendbar ist?

 

29.

Sehen Sie die Akzeptanz des Stiftungsrechts in der Bevölkerung dadurch gefährdet, dass politische Parteien Stiftungskonstruktionen nutzen?

 

 

Wien, 20.05.2009