2128/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.05.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Martina Schenk, Ursula Haubner
und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst
betreffend Dolmetschkosten in Frauenhäusern
Im Zuge der Budgetanfragebeantwortungen erklärte die Bundesministerin, dass, laut der Statistik des Vereins AÖF (Autonome Österreichische Frauenhäuser), in dem 26 Frauenhäuser vernetzt sind, nur 44% der in diesen Frauenhäusern aufgenommenen Frauen österreichische Staatsbürgerinnen waren, und 56% über eine ausländische Staatsbürgerschaft verfügten (113/JBA). Die sich aus diesen Zahlen ergebende Nachfrage bezüglich Dolmetschkosten konnte nicht beantwortet werden (106/JBA, „In wie vielen und in welchen Sprachen Beratungen angeboten werden und wofür externe DolmetscherInnen benötigt werden, liegt im Detail nicht vor.“). Dies ist insofern schwer nachzuvollziehen, da, auf die Frage, ob weitere Evaluierungen von Betreuungseinrichtungen für Frauen geplant seien, die Antwort eindeutig ausfiel: „Die langjährig geförderten Frauenservice-, Frauenberatungs- und Frauennotrufstellen sind bekannt und deren Leistungen sind umfassend dokumentiert.“(119/JBA).
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst folgende
Anfrage: