2131/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend den Tod von Denisa Soltisova

Im Jänner 2008 schloss die Staatsanwaltschaft Wels den Akt zum Tod der ertrunkenen slowakischen Pflegerin Denisa Soltisova. Deren nackter Leichnam war am 29. Jänner 2008 in der Ager bei Vöcklabruck gefunden worden. Der Fall wurde von den oberösterreichischen Polizeibehörden unverzüglich mit dem Vermerk "Selbstmord" abgeschlossen. Der Leichnam wurde ohne Obduktion in die Slowakei überstellt. Dies, obwohl Indizien für eine äußere Gewaltanwendung vorlagen, so z.B. Blutergüsse an Oberschenkeln und Unterarmen, nicht zugelassene Arzneimittel im Blutkreislauf der Frau, fehlende Bekleidung. Der slowakische Obduktionsbericht, welcher vom Bundesministerium für Justiz erst nach einem Jahr in Österreich übersetzt wurde, führt den Tod jedoch auf mechanische Gewalt durch eine andere Person" zurück. Die Staatsanwaltschaft Wels hat nun den Akt wieder geöffnet und ein gerichtsmedizinisches Zusatzgutachten in Auftrag gegeben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.                            Wie lange dauern durchschnittlich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bei Todesfällen durch Ertrinken?

2.                            Wieso wurde die Ermittlung im Fall von Denisa Soltisova nach nur eintägiger Ermittlungsdauer eingestellt?

3.                            Entspricht dies dem üblichen Vorgehen der Staatsanwaltschaft Wels?

4.                            Wurden von der Staatsanwaltschaft Wels spezifische Ermittlungsmaßnahmen und Beweisaufnahmen im Fall Denisa Soltisova angeordnet?

5.                            Wenn ja, welche?

6.             Hat die oberösterreichische Polizei die Obduktion des Leichnams von Denisa Soltisova bei der Staatsanwaltschaft Wels angeregt?


7.             Wenn ja, weswegen?

8.                            Weshalb entschloss die Staatsanwaltschaft die Obduktion nicht durchzuführen?

9.                            Konnte bei Einstellung der Ermittlung am 29. Jänner 2008 von der Staatsanwaltschaft Wels der gewaltsame Tod von Denisa Soltisova zuverlässig ausgeschlossen werden?

10.                     Falls ja, weshalb?

11.                    Falls nein, weshalb wurde keine weiteren Ermittlungsmaßnahmen angeordnet?

12.                    Aus welchen Passagen des Berichtes der oberösterreichischen Polizei an die Staatsanwaltschaft Wels schloss dies Staatsanwaltschaft auf Selbstmord?

13.                    Wie lange dauert im Normalfall die Übersetzung eines fremdsprachigen Gutachtens bzw. Berichtes bei der Staatsanwaltschaft bzw. dem Bundesministerium für Justiz?

14.                    Weshalb wurde für die Übersetzung des slowakischen Obduktionsberichtes von Denisa Soltisova ein Jahr benötigt?

15.                    Welche weiteren Schritte wird die Staatsanwaltschaft Wels zur vollständigen Aufklärung des Todes von Denisa Soltisova unternehmen ?