2133/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.05.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten
Mag. Ewald Stadler und Kollegen
an die Frau Bundesminister für Justiz
betreffend weiterer Ungereimtheiten um die Hausdurchsuchungen in der Meinl Bank AG
Einem Artikel der Tageszeitung „Österreich“, vom 20. Mai 2009, Seite 21, unter der Überschrift:“ Meinl: Neuerlich Wirbel um Hausdurchsuchung“, ist unter anderem zu entnehmen, daß laut eidesstattlicher Erklärung einer MAI-Mitarbeiterin in Preßburg (Bratislava), der ehemalige Chefinspektor des BVT für Terrorismusbekämpfung, Robert Sturm, an der Hausdurchsuchung der Büroräumlichkeiten der Ex-Meinlgesellschaften MEL, MIP und MAI, teilnahm.
Seltsamerweise hätten diese Personen laut Zeugin trotz Nachfrage „explizit gebeten, nicht im Protokoll angeführt zu werden“.
Chefinspektor i.R. Robert Sturm sitzt im Beirat der Firma CIN (Corpüorate Information Network) an der Herr Bundeminister für Inneres a.D., Dr. Ernst Strasser, zu 10% beteiligt ist, und welche vom CIN-Geschäftsführer und Meinl-Gutachter Thomas Havranek geleitet wird.
Im Artikel heißt es weiter, daß Herr Robert Sturm als Sachverständiger bei der Hausdurchsuchung in Preßburg (Bratislava) teilnahm und vom Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch, als Hilfskraft des Herrn Thomas Havranek bezeichnet wird.
Ferner findet sich in dem genannten Artikel ein Zitat des Sprechers der Staatsanwaltschaft Wien, wonach dieser auf die Frage, weshalb Robert Sturm im Protokoll der Hausdurchsuchung in Pressburg nicht angeführt wird, antwortet: „Wird das gewünscht, kann ein Protokollberichtigungsantrag gestellt werden, dann schreiben wir es rein.“
Aufgrund dieser bemerkenswerten Umstände und Funktionen im Zuge einer gerichtlich angeordneten Amtshandlung stellen die unterfertigte Abgeordneten nachfolgende
Anfrage:
Wien, am