2133/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2009
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten

Mag. Ewald Stadler und Kollegen

an die Frau Bundesminister für Justiz

betreffend weiterer Ungereimtheiten um die Hausdurchsuchungen in der Meinl Bank AG

 

 

 

Einem Artikel der Tageszeitung „Österreich“, vom 20. Mai 2009, Seite 21, unter der Überschrift:“ Meinl: Neuerlich Wirbel um Hausdurchsuchung“, ist unter anderem zu entnehmen, daß laut eidesstattlicher Erklärung einer MAI-Mitarbeiterin in Preßburg (Bratislava), der ehemalige Chefinspektor des BVT für Terrorismusbekämpfung, Robert Sturm, an der Hausdurchsuchung der Büroräumlichkeiten der Ex-Meinlgesellschaften MEL, MIP und MAI, teilnahm.

Seltsamerweise hätten diese Personen laut Zeugin trotz Nachfrage „explizit gebeten, nicht im Protokoll angeführt zu werden“.

Chefinspektor i.R. Robert Sturm sitzt im Beirat der Firma CIN (Corpüorate Information Network) an der Herr Bundeminister für Inneres a.D., Dr. Ernst Strasser, zu 10% beteiligt ist, und welche vom CIN-Geschäftsführer und Meinl-Gutachter Thomas Havranek geleitet wird.

Im Artikel heißt es weiter, daß Herr Robert Sturm als Sachverständiger bei der Hausdurchsuchung in Preßburg (Bratislava) teilnahm und vom Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch, als Hilfskraft des Herrn Thomas Havranek bezeichnet wird.

Ferner findet sich in  dem genannten Artikel ein Zitat des Sprechers der Staatsanwaltschaft Wien, wonach dieser auf die Frage, weshalb  Robert Sturm im Protokoll der Hausdurchsuchung in Pressburg nicht angeführt wird,  antwortet: „Wird das gewünscht, kann ein Protokollberichtigungsantrag gestellt werden, dann schreiben wir es rein.“

 

Aufgrund dieser bemerkenswerten Umstände und Funktionen im Zuge einer gerichtlich angeordneten Amtshandlung stellen die unterfertigte Abgeordneten nachfolgende

 


 

Anfrage:

 

  1. In welcher Funktion und auf wessen Anordnung nahm Herr Robert Sturm an der Hausdurchsuchung in den Büroräumlichkeiten der MEL, MAI, MIP, am 18.2.2009 in Pressburg (Bratislava), Teil?

 

  1. Wer waren die weiteren österreichischen Teilnehmer der Hausdurchsuchung am 18.2.2009 in Preßburg (Bratislava)?

 

 

  1. Auf welchem Gebiet ist Herr Robert Sturm Sachverständiger?

 

  1. Was ist unter dem Begriff „Hilfskräfte“ bei Hausdurchsuchungen zu verstehen?

 

 

  1. Wodurch sehen Sie juristisch die Mitnahme und Einbeziehung privater „Hilfskräfte“ bei Hausdurchsuchungen gedeckt?

 

  1. Ist es üblich, daß bei Hausdurchsuchungen unvollständige Protokolle ohne Anwesenheitsliste geführt werden? Wenn nein, warum ist dies genau im geschilderten Fall dann so gehandhabt worden?

 

 

  1. Können Sie ausschließen, daß Interessenskonflikte vorliegen, wenn zwei Angehörige eines privaten Sicherheitsunternehmens an einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung teilnehmen?

 

  1. Ist Ihnen geläufig, ob dem Herrn Bundesminister a.D. Dr. Ernst Strasser oder anderen Angehörigen bzw. Teilhabern der CIN vertrauliche Vorgänge um die Hausdurchsuchungen bei Meinl, MEL, MIP, MAI, bekannt wurden?

 

 

  1. Liegen Ihnen Erkenntnisse vor, ob allenfalls der Firma CIN auch ein Auftrag von privater Seite hinsichtlich der „Causa Meinl“ erteilt wurde, aus dem sich ein Interessenskonflikt der handelnden Akteure ergäbe?

 

 

 

Wien, am