2154/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2009
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Anfrage

 

des Abgeordneten Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Förderung der Mobilität  von Heeresbediensteten

 

 

Im Verlautbarungsblatt I des Bundesministeriums für Landesverteidigung vom 29. Jänner 2008 wird die „Förderung der Mobilität der Bediensteten des Bundesministeriums für Landesverteidigung im Rahmen des Transformationsprozesses zur Zielstruktur ÖBH 2010“ geregelt. Demnach können einem Beamten bzw. einem Vertragsbediensteten nach Maßgabe der vorhandenen Mittel für besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind, Belohnungen in Form eines Mobilitätszuschusses ausbezahlt werden. Die Geltungsdauer dieses Erlasses erstreckt sich auf Maßnahmen, die bis zum 1. Juli 2009 erfolgt sind.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

 

Anfrage:

 

1. Ist geplant, diesen Erlass zu verlängern?

2. Wenn nein, warum nicht?

3. Wenn ja, für welchen Zeitraum?

4. Wenn ja, aus welchem Budgettopf erfolgt dies in Zukunft?

5. Wie viele Bedienstete haben diese Mobilitätsförderung bisher in Anspruch

    genommen?

6. In welcher Höhe belaufen sich die Kosten hierfür?