2155/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Weisung der Anstaltsleiterin der JA Wien-Josefstadt an das Jugenddepartment bezüglich Sport an Samstagen, Sonn- und Feiertagen

 

 

Mit dem 24.02.2009 erging eine Weisung der Anstaltsleiterin der Justizanstalt Wien-Josefstadt, Frau Hofrat Mag. Helene Pigl an das Jugenddepartment betreffend Sport an Samstag, Sonn- und Feiertagen, welche (unwesentlich gekürzt) wie folgt lautet:

 

Ab 28.02.2009 wird an Samstag, Sonn- und Feiertagen ein Fitlehrwart für den Sport der Jugendlichen eingeteilt. Es werden täglich 4 Sportgruppen im Turnsaal – 3 Gruppen für männliche Jugendliche und 1 Gruppe für weibliche Jugendliche und junge Erwachsene – jeweils in der Dauer von 1,5 Stunden, durchgeführt. […] Die Gruppen bestehen aus mindestens 12 und höchstens 14 Insassen. […]

 

Da an Sonn- und Feiertagen eingeschränkter Dienstbetrieb herrscht, sind lediglich ein Drittel der Bediensteten an diesen Tagen anwesend. Aufgrund der entsprechenden finanziellen Zulagen ist der Dienst an Sonn- und Feiertagen recht kostenintensiv. Aus diesem Grunde wird durch das Bundesministerium für Justiz stets auf personelle Einsparungen an Feiertagen und Wochenenden insistiert. Da bereits an allen Werktagen umfangreiche Sportangebote vorhanden sind, erscheint die oben genannte Weisung, insbesondere auf dem Hintergrund der aktuellen Einsparmaßnahmen im Justizwachebereich, nicht nur überflüssig, sondern aufgrund der angespannten Budgetlage höchst fahrlässig.

Zudem besteht bei den verpflichtenden Leibesübungen erhöhte Verletzungsgefahr bei den Teilnehmern. Eine Verletzung eines Insassen erfordert meist seine Überführung in ein öffentliches Spital durch zwei Justizwachebeamte. Durch diesen Umstand ist das ohnehin schwächer besetzte Justizwache-Personal an Sonn- und Feiertagen über Gebühr beansprucht.  


In diesem Zusammenhang stellen unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin der Justiz folgende

 

ANFRAGE:

 

1)     Haben die übergeordneten Dienststellen (Vollzugsdirektion und das Bundesministerium für Justiz) Kenntnis von dieser schriftlichen Weisung der Anstaltsleiterin der Justizanstalt Wien-Josefstadt?

 

2)     Hält das Bundesministerium diese Weisung der Anstaltsleiterin (trotz der oben genannten Schwierigkeiten) für sinnvoll?

 

3)     Wenn ja, inwieweit halten Sie diese Weisung der Anstaltsleiterin mit den Sparmaßnahmen im Justizwachebereich für vereinbar?

 

4)     Wenn nein, was werden Sie unternehmen um gegen diese schriftliche Weisung der Anstaltsleiterin vorzugehen?

 

5)     Wie hoch ist die Anzahl an Bediensteten der Justizanstalt Wien-Josefstadt, die über eine Fitlehrer-Ausbildung verfügen (aufgeschlüsselt in weibliche und männliche Bedienstete)?

 

6)     Ist  die Anwesenheit eines Fitlehrwartes an Samstag, Sonn- und Feiertag stets gesichert, ohne daß es zu Änderungen der regulären Dienstplanung kommt?

 

7)     Wenn ja, auf welche Weise wird dies sicher gestellt?

 

8)     Wenn nein, müssen nach Diensteinteilung in Freizeit befindliche Bedienstete der Justizwache Wien-Josefstadt in Dienst gestellt werden, um die Sportaktivitäten zu ermöglichen?

 

9)     Beabsichtigt das Bundesministerium für Justiz die Quote der Bediensteten der Justizwache, die über eine Fitlehrer-Ausbildung verfügen, zu erhöhen?

 

 

10) Welche Maßnahmen ergreift das Bundesministerium für Justiz  um den Exekutivbereich der Justizwache vor einem weiteren Prioritätsverlust zu bewahren?