2156/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend kostspieliger Freizeitangebote im Jugendvollzug der in der Justizanstalt Wien-Josefstadt

 

Eine intensive pädagogische Betreuung der Insassen des Jugendvollzugs ist allgemein als sehr sinnvoll anerkannt.

Insbesondere im österreichischen Jugendvollzug wird, neben schulischen und beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, auch der Freizeitgestaltung ein hoher Stellenwert eingeräumt.

Im Jugendvollzug der Justizanstalt Wien-Josefstadt ist derzeit insbesondere die Freizeitgestaltung weit ausgebaut.

In Zeiten der verordneten weitreichenden Einsparmaßnahmen im Justizwachebereich erscheinen einige (umstrittene) Freizeitangebote in der Justizanstalt Wien-Josefstadt im Hinblick auf ihre Finanzierbarkeit  durchaus Überprüfenswert.

 

In diesem Zusammenhang stellen unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin der Justiz folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1)     Welche Freizeitangebote werden in der Justizanstalt Wien-Josefstadt  im Jugendvollzug angeboten?

2)     Werden kostenpflichtige Leistungen für das Freizeitangebot von externen Anbietern in Anspruch genommen?

3)     Sind im Jugendvollzug in der Justizanstalt Wien-Josefstadt externe Musik-, Zeichen- und Comic-Lehrer, sowie Tischtennis und Fußballtrainer als externe Dienstleister im Einsatz?

4)     Wenn ja, wie hoch sind die monatlich anfallenden Kosten (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Freizeitangeboten)?

5)     Wie viele weibliche und männliche Jugendliche, sowie junge Erwachsene nehmen an den jeweiligen Freizeitangeboten der externen Dienstleister teil?  

6)     Auf welche Weise werden diese Kosten verrechnet, bzw. inwieweit belasten diese das Budget des übrigen Vollzugs in der Justizanstalt Wien-Josefstadt?