2169/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2009
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Anfrage:

 

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner

und anderer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Gender Mainstreaming auf Bundsebene.

 

 

Grundlage für die Umsetzung von Gender Mainstreaming auf Bundesebene sind nunmehr vier Ministerratsbeschlüsse:

 

Mit dem Ministerratsbeschluss vom 11. Juli 2000 wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming eingerichtet, um die Strategie von Gender Mainstreaming auf Bundesebene umzusetzen.

 

Am 3. April 2002 hat die Bundesregierung auf der Grundlage der Empfehlungen der interministeriellen Arbeitsgruppe ein Arbeitsprogramm für die Umsetzung von Gender Mainstreaming beschlossen.

 

Mit dem Ministerratsbeschluss vom 9. März 2004 wurde die Fortsetzung der bisherigen Beschlüsse festgelegt, um die zielgerichtete „Implementierung“ von Gender Mainstreaming fortzusetzen.

 

Am 5. März 2008 wurde nun die Anwendung von zwei, im Auftrag der Frauenministerin erstellten Leitfäden zur Umsetzung von Gender Mainstreaming im Rahmen der legistischen Vorhaben und im Bereich der Budgeterstellung bekräftigt. Die Umsetzung der Strategie des Gender Mainstreaming in der Legistik und Gender Budgeting soll damit gewährleistet werden.

 

Bei der institutionellen „Implementierung“ von Gender Mainstreaming – Maßnahmen wird empfohlen, den sogenannten „top – down“ – Ansatz zu wählen, da es im Wesentlichen des Willens der Führungskräfte bedarf, um Gender Mainstreaming, als durchgängiges Prinzip in allen Bereichen zu verankern.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende


 

Anfrage:

 

1)     Welche konkreten Gender Mainstreaming – Projekte wurden seit dem ersten Ministerratsbeschluss in Ihrem Verantwortungsbereich abgeschlossen?

a)     Was haben die Projekte gekostet?

b)     Was war der konkrete Nutzen dieser Projekte?

c)      Waren Personen oder Firmen außerhalb des Ministeriums bei diesen Projekten beteiligt?

d)     Wenn ja, welche?

e)     Wenn ja, welche Kosten sind für diese Personen im Zusammenhang mit den jeweiligen Projekten entstanden?

f)        Wurden die oben genannten Projekte einer Ausschreibung unterzogen?

g)     Wenn ja, welche Projekte wurden ausgeschrieben?

h)      Wenn nein, warum nicht?

 

2)     Welche Gender Mainstreaming – Projekte hat ihr Ministerium in dieser Gesetzgebungsperiode schon in Auftrag gegeben?

a)     Was haben die Projekte gekostet?

b)     Was war der konkrete Nutzen dieser Projekte?

c)      Waren Personen oder Firmen außerhalb des Ministeriums bei diesen Projekten beteiligt?

d)     Wenn ja, welche?

e)     Wenn ja, welche Kosten sind für diese Personen im Zusammenhang mit den jeweiligen Projekten entstanden?

f)        Wurden die oben genannten Projekte einer Ausschreibung unterzogen?

g)     Wenn ja, welche Projekte wurden ausgeschrieben?

h)      Wenn nein, warum nicht?

 

3)     Welche konkreten Gender Mainstreaming – Projekte sind derzeit in Ihrem Verantwortungsbereich geplant?

a)     Was sollen diese Projekte kosten?

b)     Welchen konkreten Nutzen erwartet man sich von diesen Projekten?

c)      Sind Personen oder Firmen außerhalb des Ministeriums an diesen Projekten beteiligt?

d)     Wenn ja, welche?

e)     Wenn ja, welche Kosten sind für diese Personen im Zusammenhang mit den jeweiligen Projekten budgetiert?

f)        Werden die oben genannten Projekte einer Ausschreibung unterzogen?

g)     Wenn ja, welche Projekte wurden bereits ausgeschrieben bzw. werden ausgeschrieben werden?

h)      Wenn nein, warum nicht?

 

4)     Wir wird in Ihrem Ministerium derzeit Gender Budgeting umgesetzt?

5)     Durch welche Maßnahmen wurde das Budget Ihres Ressorts „geschlechtergerecht“ gestaltet?

6)     Durch welche wissenschaftlichen Projekte wurden bzw. werden die durchgeführten und geplanten Maßnahmen begleitet?

7)     Wie hoch waren bzw. sind die Kosten für diese wissenschaftlichen Projekte?