2191/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.05.2009
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Mag. Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend den Universitätsrat der Medizinischen Universität Innsbruck

 

 

Der Universitätsrat erhält gemäß UG 2002 §21 (11) für seine Tätigkeit eine Vergütung, die vom Universitätsrat selbst festzusetzen ist. Diese Vergütungen unterscheiden sich offenbar erheblich zwischen den einzelnen Universitäten. In Anbetracht der knappen budgetären Spielräume der Universitäten und der weitgehend beratenden und kontrollierenden Funktion des Universitätsrates als nicht-operatives Organ, sollten sich die Vergütungen der Mitglieder des Universitätsrates sowie die mit der Tätigkeit des Universitätsrates assoziierten Kosten in Grenzen halten. Eine entsprechende Rahmenregelung ist, obwohl wünschenswert, im UG2002 nicht festgelegt. Dem Vernehmen nach ist der Universitätsrat der Medizinischen Universität Innsbruck der kostenintensivste Universitätsrat Österreichs, obwohl die Agenda des Universitätsrates einer Medizinischen Universität eher kleiner und überschaubarer ist als die einer komplexen Volluniversität mit mehreren Fakultäten und zahlreichen Studienrichtungen.

Seit Einführung des Universitätsrates wurden von Seiten mehrerer Universitäten immer wieder kritische Stimmen über mögliche Unvereinbarkeiten und Interessenskonflikte bei Universitätsräten laut. Eine gesetzlich verpflichtende Offenlegung möglicher Befangenheiten existiert nicht, woraus sich weitere Fragen ergeben.

Diese Anfrage bezieht sich auch auf diejenige der Wissenschaftssprecherin Dr. Beatrix Karl, 3665/J (XXIII. GP), betreffend Einkommen der Universitätsräte, vom März 2008 bzw. auf Änderungen seither.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.            Welche Vergütungen haben die die einzelnen Mitglieder des Universitätsrates und der Rat insgesamt im Jahr 2008 bezogen?


 

2.            Wurden über die monatlichen Vergütungen hinausgehend einzelnen Mitgliedern im Jahr 2008 auch Sitzungsgelder oder Bonifizierungen ausbezahlt?

 

3.            Wie hoch waren die Spesenvergütungen des Universitätsrates im Jahr 2008?

 

4.            Welche zusätzlichen Kosten (z.B. Mobiltelefone auf Kosten der Universität, Repräsentationsaufwändungen, etc.) sind im Jahr 2008 durch den Universitätsrat entstanden?

 

5.            Wie hoch waren die Kosten im Jahr 2008 für die Servicierung des Universitätsrates bzw. das Büro des Universitätsrates (Personalkosten für Sekretariat, MitarbeiterInnen, Verbrauchsmaterialien etc.)?

 

6.            Wie hoch waren die Kosten im Jahre 2008, die aufgrund von durch den  Universitätsrat beauftragten Beratungen, Gutachten und Prüfungen entstanden sind bzw. wofür wurden diese Beratungen, Gutachten und Prüfungen gebraucht?

 

7.            Wie hoch waren die Gesamtkosten für den "Financial Board" (Mag. G. Hecht, Vizerektor Mag. P. Soswinski, Prof. G. Sperk), welches der Universitätsrat eingerichtet hat, im Jahr 2008?

 

8.            Gibt es neben den in 1.) bis 7.) abgefragten Kosten noch weitere oder sonstige Kosten, die mit der Tätigkeit des Universitätsrates im Jahr 2008 im Zusammenhang stehen?

 

9.            Wie vergleicht sich die Gesamtsumme 1.) bis 8.) mit den Lohnkosten des Rektors, des Rektorsstellvertreters, der Vizerektorin für Personal, Personalentwicklung und Gleichstellung sowie des Vizerektors für Lehre und Studienangelegenheiten im Jahr 2008?

 

10.       Wie vergleicht sich die Gesamtsumme 1.) bis 8.) mit den Kosten für den Senat im Jahr 2008?

 

11.       Wie vergleicht sich die Gesamtsumme 1.) bis 8.) mit den Kosten der Curricularkommission der Medizinischen Universität im Jahr 2008?

 

12.       Wie vergleicht sich die Gesamtsumme 1.) bis 8.) mit den Kosten für die Universitätsräte der Medizinischen Universitäten Wien und Graz?

 

13.       In welcher Relation steht der zeitliche Arbeitsaufwand und die Sitzungsfrequenz des Universitätsrates mit den oben angeführten Einrichtungen der Curricularkommission und des Senates?

 

14.       In welchen Räten, Fördereinrichtungen und Gremien sind die Mitglieder des Universitätsrates noch tätig?

 


15.       Existieren Geschäftsbeziehungen und Nahverhältnisse zu diversen Firmen, zur TILAK und ihren Tochterunternehmen und zur privaten Universität UMIT?

 

16.       Hält der Universitätsrat die Höhe und die Verwendung des klinischen Mehraufwandes gegenwärtig für gerechtfertigt?

 

17.       Wie vertritt der Universitätsrat die universitären Interessen und die des Bundes am Beispiel der überwiegenden Verwendung von KlinikärztInnen in der Patientenversorgung?

 

18.       Hält der Universitätsrat die Budgetierung der Med. Univ. Innsbruck für ausreichend um ihre Aufgaben in Forschung, Lehre, Profilbildung und Schwerpunktsetzung zu gewährleisten?

 

19.       Hält der Universitätsrat es für richtig, dass mehrere Sonderfächer wie beispielsweise Transfusionsmedizin und med. chem. Labordiagnostik auf universitärer Ebene nicht vertreten sind?

 

20.       Ist es richtig, dass LH Platter für einen Rektorskandidaten interveniert hat?

 

21.       Wenn nein, warum wird die Wahrheit verschwiegen?

 

22.       Wenn LR Tilg einen höheren klinischen Mehraufwand gerichtlich einklagen möchte, wird der Universitätsrat die Interessen der Fachressorts und der Universität vertreten oder jene des Landes und der TILAK?

 

23.       Wie stellen sich die finanziellen Aufwendungen des Universitätsrates der Med. Univ. Innsbruck im Vergleich mit anderen österreichischen Medizinischen Universitäten  gleicher Größenordnung dar?