2196/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.05.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Zanger

und Kollegen

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Sicherung der Einlagen von Betriebspensionen

 

 

Das Vermögen der Betriebspensionen, die zweite Säule der Altersvorsorge, hat im Jahre 2008 deutliche Verluste hinnehmen müssen, bedingt durch grob fahrlässige Veranlagung des Vermögens bzw. der Einlagen. Für das Jahr 2009 sind ebenfalls Verluste zu erwarten.

 

2008 wurden 1,7 Milliarden Euro des Kapitals der Berechtigten vernichtet. Für zwei Drittel der Pensionsempfänger bedeutet dies 25 Prozent weniger Pension ab Jänner 2009 und 500.000 Anwartschaftsberechtigte sollen sich mit durchschnittlich 15 Prozent unaufholbaren Verlusten ihres angesparten Kapitals abfinden.

 

Die Pensionskassen haben seit dem Jahre 2000 lediglich einen Ertrag von 1,36 Prozent erwirtschaftet. Dies ist ein Drittel der Rendite auf Bundes-Anleihen.

 

Im Bundesministerium für Finanzen wurde, gemäß dem Regierungsprogramm von 2008, wo Maßnahmen zur Absicherung des Systems der Pensionisten und der Anwartschaftsberechtigten angekündigt wurden, eine Kommission im Februar 2009 zu diesen Thema eingesetzt.

 

Aber bereits von der Vorgängerregierung wurde ein Arbeitskreis eingesetzt, welcher gemäß dem Regierungsprogramm von 2007 dieselbe Aufgabe hatte und der keine Ergebnisse zustande brachte.

 

Die Pensionskassen sprechen von einer „Sicherheitspension“, die auf minimalen Ertragserwartungen aufbaut.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

 

  1. Welche Maßnahmen sind von Ihnen geplant, um die Pensionskürzungen von 2009 abzufedern?

 

  1. Welche konkreten Aufgaben hatte der Arbeitskreis Ihres Vorgängers?

 

  1. Welche Ergebnisse erbrachte dieser Arbeitskreis?

 

  1. Wie setzte sich der Arbeitskreis konkret zusammen?

 

  1. Welche konkreten Aufgaben hat die im Februar 2009 eingesetzte Kommission?

 

  1. Welche Ergebnisse erbrachte diese Kommission bisher?

 

  1. Wie setzt sich die Kommission konkret zusammen?

 

  1. Übernehmen die Pensionskassen für die so genannte „Sicherheitspension“ die Garantie?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wenn nein, wie gestaltet sich die Absicherung?

 

  1. Wie gestaltet sich der so genannte „Sicherheitsfonds“?

 

  1. Speisen diesen tatsächlich die Berechtigten?

 

  1. Wie viele Berechtigte sind bereits auf diese „Sicherheitspension“ umgestiegen?