2213/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.05.2009
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Ursula Haubner

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend desolate Schulen in Kärntner

 

Der Vizepräsident des Kärntner Landesschulrates, Rudolf Altersberger, äußerte unter Berufung auf eine Überprüfung der Kärntner Schulen durch das Kärntner Arbeitsinspektorat, dass 80% der Kärntner Schulen geschlossen werden müssten. Bekanntlich wurde aufgrund der Zugeständnisse an die ÖVP-dominierte Lehrergewerkschaft das in seiner ursprünglichen Fassung ambitionierte Unterrichtsbudget verhindert und musste einem Sparbudget Platz machen, mit dem keine nachhaltigen Projekte initiieren werden können. Betroffen davon sind auch die Mietzahlungen an die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), deren Aussetzung für die Budgetjahre 2009/2010 zwar als Einsparungseffekt dargestellt wird, die tatsächlich jedoch mit zusätzlichem Zinsaufwand zurückgezahlt werden müssen. Laut Auskunft des Unterrichtministeriums werden diese Zahlungen 2011 mit € 240 Millionen fällig. Die Frage des Adressaten für die damit verbundenen Zinszahlungen, deren Höhe mit bis zu € 15 Millionen beziffert wird, ist bis dato nicht geklärt. Im Zweifel wird das Unterrichtsministerium auch diese Summe an die BIG entrichten müssen.

Der Vizepräsident des Kärntner Landeschulrates wendet sich via Medien an seine Parteikollegin und lässt der Frau Bundesminister ausrichten, dass sie finanzielle Mittel für die Ausgestaltung moderner Arbeitsräume an Kärntens Schulen bereitstellen solle. Laut Doppelbudget 2009/2011 sind sechs Schulstandorte in Kärnten für Baumassnahmen im Rahmen des Schulraumbeschaffungsprogramms budgetiert. Die BIG ist u. a. gesetzlich verpflichtet, für die Bereitstellung von Raum für Bundeszwecke und für die Errichtung und die Erhaltung von Bauten zu sorgen und benötigt dafür die Mieterlöse aus den bestehenden Liegenschaften.


Wirtschaftsminister Mitterlehner kündigte darüber hinaus die Umsetzung des Schulentwicklungsprogramms Schulentwicklungsprogrammes 2008 (SCHEP 2008) an. Im Jahr 2009 sollen demnach 20 Projekte gestartet werden, wofür ein Finanzierungsvolumen von € 110 Millionen benötigt wird. 2010 sollen 16 weitere Projekte gestartet werden. Daraus ergibt sich ein Finanzierungsvolumen von € 190 Millionen für 2010. Dem stehen für die BIG, wie oben erwähnt, Mindereinnahmen in der Höhe von € 240 Millionen gegenüber.

Die Realisierung des SCHEP 2008 für die Jahre 2009/2010 wurde mit den Miterlösen aus den bestehenden Liegenschaften im Schulbereich kalkuliert. Da diese Kalkulationsgrundlage nun nicht mehr den Gegebenheiten entspricht, müssen die Umsetzung des SCHEP 2008 bzw. zusätzlich notwendige Sanierungsmaßnahmen an Kärntner Schulen entweder auf Grundlage neuer Kalkulationen erfolgen oder verschoben werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

Anfrage:

1.      Entsprechen die Aussagen des Vizepräsidenten des Kärntner Landesschulrates den Tatsachen bzw. liegt Ihnen der erwähnte Prüfbericht des Kärntner Arbeitsinspektorats vor?

a.      Wenn ja, welche Konsequenzen leiten Sie daraus ab?

b.      Wenn nein, welche relevanten Berichte haben Sie über die baulichen Zustand der Kärntner Schulen?

2.      Beeinträchtigt die Aussetzung der Mietzahlungen an die BIG die Umsetzung des SCHEP 2008?

a.      Wenn ja, welche Projekte können aufgrund dieses Umstandes nicht fertig gestellt bzw. nicht durchgeführt werden

b.      Wenn nein, womit bzw. wodurch können Sie dies sicherstellen?

3.      Hat die Stundung der Mieten an die BIG konkrete Auswirkungen hat auf die Schulstandorte in Kärnten?

a.      Wenn ja, welche Standorte sind davon betroffen und mit welchen konkreten folgen haben diese Standorte zu rechnen?

b.      Wenn nein, womit bzw. wodurch können Sie dies sicherstellen?

4.      Werden Sie, wie von Ihrem Parteikollegen Rudolf Altersberger eingefordert, zusätzliche Mittel für bauliche Maßnahmen an Kärntens Schulen bereitstellen?