2219/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.05.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Unterrichtsevaluierung von Integrationsklassen

 

 

„Der Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann auf Wunsch der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten entweder in einer der Behinderungsart entsprechenden Sonderschule oder in integrativer/inklusiver Form in der Regelschule erfolgen. […] In Integrationsklassen der Volksschule, der Hauptschule und der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schulen findet der gemeinsame Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung statt. Die sonderpädagogische Förderung erfolgt in individualisierter, den Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler entsprechender Form, wobei in der Regel ein spezifischer Lehrplan sowie erforderlichenfalls der Einsatz einer zusätzlichen qualifizierten Lehrkraft zur Anwendung kommt.“ (http://www.bmukk.gv.at/schulen/bw/abs/sp.xml, 26. Mai 2009)

 

In einem Rundschreiben (Nr. 18/2008) wurden für die Umsetzung und das Monitoring von Qualitätsstandards im integrativen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf Richtlinien ausgegeben:

„Infolge der hohen Akzeptanz und Selbstverständlichkeit, die der gemeinsame Unterricht von Schüler/innen mit und ohne Behinderungen in der Volksschule und in den Schulen der Sekundarstufe erreicht hat, werden bereits seit einigen Jahren mehr als fünfzig Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf integrativ unterrichtet. Dies bedeutet, dass gegenwärtig mehr als die Hälfte aller Volksschulen und Dreiviertel aller Hauptschulen Standorte mit Integrationsklassen sind. Diese positive quantitative Entwicklung muss zum Wohl aller Schülerinnen und Schüler durch nachhaltiges Qualitätsmanagement auf der Ebene der Klasse, der Schule und der Region durch die Einhaltung von verbindlichen Qualitätsstandards gesichert und überprüfbar gemacht werden können.

Im Rahmen des Projektes "Qualität in der Sonderpädagogik" (siehe bifie – Report: Individuelle Förderung im System Schule - Strategien für die Weiterentwicklung von Qualität in der Sonderpädagogik - Graz, September 2007) wurden von einer Expert/innengruppe [sic!] Empfehlungen für Qualitätsstandards für den Unterricht in Integrationsklassen ausgearbeitet, welche vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur als wichtige Voraussetzung für eine nachhaltige Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung des gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf aufgefasst werden und deren zusammenfassende Darstellung den Entscheidungsträger/innen und Verantwortlichen eine verbindliche Umsetzung der Standards und deren Überprüfung erleichtern sollen.“ (http://www.bmukk.gv.at/ministerium/rs/2008_18.xml, 26. Mai 2009)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.        Wurden seit der Ausgabe der Richtlinien für die Umsetzung und das Monitoring von Qualitätsstandards im integrativen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bereits Evaluierungen durchgeführt?

2.        Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

3.        Wenn nein, warum nicht?

4.        Wenn nein, bis wann sollen Evaluierungen durchgeführt werden?