2291/J XXIV. GP
Eingelangt am
03.06.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Muchitsch
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Schreiben von Herrn HC Strache an Herrn NN
In meiner Sprechstunde hat sich
eine Mutter diese Woche an mich gewendet und mir ein
Schreiben des FPÖ-Bildungsinstitutes, gezeichnet von HC Strache, gezeigt,
dass an ihren 15-
jährigen Sohn, dessen Namen hier
unerwähnt bleibt, um ihm keine Nachteile entstehen zu lassen,
gerichtet ist.
Ihr Sohn ist, da er erst 15 Jahre
alt ist, nicht bei der EU-Wahl wahlberechtigt, er kann daher auch
nicht in der Wählerevidenz eingetragen
sein. Die genannte Mutter macht sich daher Sorgen, woher
das FPÖ-Bildungsinstitut oder Herr HC Strache die Adresse ihres
Sohnes erhalten haben könnte.
Sie kann ausschließen, dass sie selbst bzw. ihr Sohn diese Adresse
gegenüber der FPÖ, deren
Bildungsinstitut oder Herrn HC Strache bekannt gegeben hat.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
Würde eine politische Partei, deren Bildungsinstitut oder deren
Obmann Zugang zum
zentralen Melderegister für politische Werbung an Personen, die nicht
für diese Wahl
wahlberechtigt sind,
erhalten?
2. Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
3.
Wenn nein, können sie ausschließen, dass vom zentralen
Melderegister Daten der FPÖ,
deren Bildungsinstitut oder deren Obmann für politische Werbezwecke
gegeben wurde?
4.
Werden Sie aufgrund dieser Anfrage zu Zugriffsprotokollierungen zum
zentralen
Melderegister
kontrollieren?
5. Wenn ja, welche Ergebnisse brachte diese Kontrolle?
6. Wenn nein, warum nicht?