2291/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.06.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Muchitsch

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Schreiben von Herrn HC Strache an Herrn NN

In meiner Sprechstunde hat sich eine Mutter diese Woche an mich gewendet und mir ein
Schreiben des FPÖ-Bildungsinstitutes, gezeichnet von HC Strache, gezeigt, dass an ihren 15-
jährigen Sohn, dessen Namen hier unerwähnt bleibt, um ihm keine Nachteile entstehen zu lassen,
gerichtet ist.

Ihr Sohn ist, da er erst 15 Jahre alt ist, nicht bei der EU-Wahl wahlberechtigt, er kann daher auch
nicht in der Wählerevidenz eingetragen sein. Die genannte Mutter macht sich daher Sorgen, woher
das FPÖ-Bildungsinstitut oder Herr HC Strache die Adresse ihres Sohnes erhalten haben könnte.
Sie kann ausschließen, dass sie selbst bzw. ihr Sohn diese Adresse gegenüber der FPÖ, deren
Bildungsinstitut oder Herrn HC Strache bekannt gegeben hat.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.                            Würde eine politische Partei, deren Bildungsinstitut oder deren Obmann Zugang zum
zentralen Melderegister für politische Werbung an Personen, die nicht für diese Wahl
wahlberechtigt sind, erhalten?

2.                            Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

3.                            Wenn nein, können sie ausschließen, dass vom zentralen Melderegister Daten der FPÖ,
deren Bildungsinstitut oder deren Obmann für politische Werbezwecke gegeben wurde?

4.                            Werden Sie aufgrund dieser Anfrage zu Zugriffsprotokollierungen zum zentralen
Melderegister kontrollieren?

5.                            Wenn ja, welche Ergebnisse brachte diese Kontrolle?

6.                            Wenn nein, warum nicht?