2418/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.06.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend den Solidaritätsfonds zur Erbringung von Leistungen an in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Tabaktrafikanten

 

 

Mit Stichtag 31. März 2009 verfügte der Solidaritätsfonds über einen finanziellen Polster von insgesamt 22,6 Mio. Euro. Bereits 72% aller Trafikanten haben zu diesem Zeitpunkt ein Ansuchen zur Auszahlung von Mitteln aus dem Solidaritätsfons gestellt. Bis zum Ende des ersten Halbjahres 2009 erwartet man einen „Sättigungsgrad“ von 75 bis 80% aller österreichischen Trafikanten, die ein Ansuchen gestellt haben werden.

 

Durch die vor kurzem vollzogene Anhebung des Mindestpreises für Zigaretten und die darauf folgenden Preisanpassungen wird der Umsatz der Trafikanten in den nächsten Monaten automatisch steigen. Dadurch wird sich die Anzahl der Anspruchsberechtigten auf Zuschüsse aus dem Solidaritätsfonds zum Ausgleich von Umsatzverlusten voraussichtlich reduzieren (trotz Wirtschaftskrise sind keine signifikanten Absatzrückgänge zu erwarten). Es ist davon auszugehen, dass mit Ende 2010 rund 50 Mio. Euro im Solidaritätsfonds liegen bleiben.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende:

 

Anfrage:

 

1)            Welcher Gesamtbetrag wurde im Jahr 2008 in den Solidaritätsfonds eingezahlt?

 

2)            Welcher Gesamtbetrag wurde bislang im Jahr 2009 in den Solidaritätsfonds eingezahlt?

 

3)            Welcher Gesamtbetrag wurde aus dem Solidaritätsfonds im Jahr 2008 ausgezahlt?

 

4)            An wie viele Trafikanten gingen die im Jahr 2008 ausgezahlten Mittel?

 

5)            Wie hoch war die niedrigste und wie hoch die höchste ausgezahlte Summe pro Trafikant für das Jahr 2008?

 

6)            Wie stellt sich die Auszahlungsquote regional dar, d.h. je Bundesland in Bezug zur Absatzbedeutung des Bundeslandes?

 

7)            Gibt es Bundesländer, in denen Trafikanten höhere Auszahlungen erhalten als im Durchschnitt aller Bundesländer?

 

8)            Welcher Gesamtbetrag wurde bislang aus dem Solidaritätsfonds im Jahr 2009 ausgezahlt?

 

9)            An wie viele Trafikanten gingen die im Jahr 2009 bisher ausgezahlten Mittel?

 

10)        Wie viele „offene“ Anträge jeweils aus den Jahren 2008 und 2009 liegen derzeit noch vor?

 

11)        In der Anfragebeantwortung 1354/AB durch den Bundesminister für Finanzen vom 12. Mai 2009 zur Anfrage (1292/J) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend des Solidaritätsfonds zur Erbringung von Leistungen an in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Tabaktrafikanten werden insgesamt 316.897,15 Euro an Kosten für die Verwaltung des Solidaritätsfonds allein für das Jahr 2008 angegeben. Davon 281.044,76 Euro für den Sachaufwand und 35.852,39 Euro für den Personalaufwand.

a)    Wie genau schlüsseln sich diese Summen auf?

b)    Wie viele Personen in der MVG sind mit der Abwicklung der Geschäfte des Solidaritätsfonds befasst? (Angabe in Vollzeitäquivalenten)

c)     Wurden aus dem Betrag für Sachaufwand Honorarnoten beglichen?

d)    Wenn ja, von wem, in welcher Höhe und für welche Art von Leistung wurden diese gestellt?

 

12)        Wie wurde das auf der Grundlage der eingehobenen Zuschläge im Solidaritätsfonds vorhandene Vermögen veranlagt?

a)     Wie hoch sind allfällige Veranlagungsgewinne bzw. Verluste?

 

13)        Gem. §8 Abs. 2 Solidaritätsfondsordnung ist als Grundlage für die Gebarungsplanung eine jährliche Vorschau über Einnahmen und Ausgaben zu erstellen. Wie hoch sind die Einnahmen, die entsprechend dieser Vorschau im Jahr 2009 und 2010 erwartet werden, und wie hoch sind die zu erwartenden diesen Einnahmen gegenüber stehenden Ausgaben?

 

14)        Welcher unabhängige Wirtschaftsprüfer hat den Gebarungsbericht für das Jahr 2008 geprüft und wie wurde er bestellt?

 

15)        Wo wurde der gem. §8 Abs. 4 Solidaritätsverordnung zu verfassende und publik zu machende Gesamtbericht veröffentlicht?

 

16)        Ist an eine Änderung der Solidaritätsfondsordnung bzw. des Tabakmonopolgesetzes gedacht, um die im Fonds verbleibenden Mittel nach 2010 anderweitig einzusetzen?

 

17)        Laut Solidaritätsfondsordnung üben die Mitglieder des Beirates ihre Tätigkeit vollkommen weisungsfrei aus. Laut Tabakmonopolgesetz besteht auf Zuwendungen aus dem Solidaritätsfonds kein Rechtsanspruch. Eine Berufungsmöglichkeit bezüglich der Entscheidungen des Beirates ist offenbar nicht gegeben. Wie wird sichergestellt, dass die drei namhaft gemachten Mitglieder des Beirates sich zu jedem Zeitpunkt und in jeder Entscheidung gesetzeskonform verhalten?

 

Wien, am 15.06.2009