2419/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.06.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Erhöhung der Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderungen

 

Seit vielen Jahren wurden die Freibeträge gemäß § 35Abs. 3 des Einkommenssteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sowie die Freibeträge für Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung und für Mehraufwendungen für die Fahrten von Menschen mit einer Körperbehinderung gemäß §§ 2 und 3 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnlichen Belastungen nicht mehr erhöht.

Obwohl durch Inflation und Preisentwicklungen behinderungsbedingte Aufwendungen für Menschen mit Behinderungen steigen, bekommen behinderte Menschen keine höheren Freibeträge. Auch im Zuge der Steuerreform kam es zu keiner Anhebung dieser Freibeträge.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an das oben genannte Mitglied der Bundesregierung folgende

Anfrage

1.      Wann werden Sie eine Erhöhung der Freibeträge gemäß § 35 Abs. 3 EStG 1988 umsetzen?

2.      Wann werden Sie eine Erhöhung der Freibeträge für Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung umsetzen?

3.      Wann werden Sie eine Erhöhung der Freibeträge für Mehraufwendungen für Fahrten von Menschen mit einer Körperbehinderung umsetzen?

4.      Wie viele Personen bekamen 2007 und 2008 die pauschalen Freibeträge nach § 35 EStG?

5.      Wie war die Verteilung der pauschalen Freibeträge nach Behinderungsgrad im Jahr 2007 und 2008?

6.       Wie hoch waren die Ausgaben für die pauschalen Freibeträge nach § 35 EStG im Jahr 2007 und 2008?

7.      Wie viele steuerpflichtige (Ehe) Partner konnten 2007 und 2008 den Pauschalbetrag nach § 35 EStG für ihren einkommenslosen behinderten (Ehe) Partner beanspruchen?

8.       Wie viele Personen bekamen 2007 und 2008 außergewöhnliche Belastungen nach § 34 EStG?

9.      Wie hoch waren die Ausgaben für die außergewöhnlichen Belastungen nach § 34 EStG im Jahr 2007 und 2008?