2421/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.06.2009
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A N F R A G E

 

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Gerhard Huber, Ing. Peter Westenthaler,

Kolleginnen und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend eine „Karfreitags-Veranstaltung“ von Tierschützern zur Religionsverhöhnung

 

Am Karfreitag, den 10. April 2009, fand in Innsbruck eine öffentliche „Veranstaltung“ von Tierschützern statt, bei welcher zumindest zwei Veranstaltungsteilnehmer als „Chistus-Darsteller“ Kreuze mitführten, an die sie gebunden wurden. Die „Chistus-Darsteller“ waren blutverschmiert, wobei der eine den Kopf eines Schweinekadavers mit einer Dornenkrone trug, während der andere einen Rinderkopf, ebenfalls mit einer Dornenkrone trug. Zur Verdeutlichung wird auf die untenstehenden Fotos verwiesen, welche empörte Bürger anfertigten und uns zugänglich machten.

 

Bezeichnenderweise fand diese „Veranstaltung“ um 15 Uhr am besagten Kartfreitag statt, um gezielt die Assoziation zur Sterbestunde Christi herzustellen.

Die Veranstalter kaschierten ihre offene Religionsverhöhnung mit dem Vorwand des Tierschutzes. Die gesamte „Veranstaltung“ erfüllt zweifelsfrei alle objektiven Tatbestandselemente des § 188 StGB.

 

Diese religionsverhöhnende „Veranstaltung“ wurde von anwesenden Polizeikräften begleitet und beschützt. Aufgebrachte Bürger haben von der anwesenden Polizei die Auskunft erhalten, dass diese „Veranstaltung“ von der zuständigen Behörde veranstaltungsrechtlich genehmigt worden sei.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

A N F R A G E

 

1) Ist es richtig, dass diese „Veranstaltung“ von der zuständigen Behörde veranstaltungsrechtlich genehmigt wurde?

 

2) Warum hat die Polizei die „Veranstaltung“ nach der offenkundigen Verwirklichung des Tatbestandes des §188 StGB  und der damit verbundenen Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung nicht sofort aufgelöst, sondern diese auch noch beschützt und begleitet?

 

3) Haben die anwesenden Beamten Strafanzeige gegen die Täter erstattet?

 

4) Wenn ja, wann und bei welcher Strafverfolgungsbehörde wurde die Strafanzeige eingereicht?

 

5) Wenn nein, werden Sie eine Strafanzeige gegen die Täter veranlassen?

 

6) Wie werden Sie zukünftig sicherstellen, dass Veranstaltungen, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, insbesondere bei Offenkundigwerden einer Religionsverhöhnung, sofort aufgelöst werden?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die von den Abgeordneten übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfrage gescannt) zur Verfügung.